Reicht es, wenn ich alle behördlichen Auflagen einhalte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (18 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1967)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufzug.OGH 7 Ob 26/11s, 18.05.2011
- Die Genehmigung oder Überwachung einer Anlage durch die zuständige Behörde beziehungsweise die Erfüllung ihrer Auflagen bedeutet nicht notwendig, dass der Inhaber einer Anlage keine weiteren Vorkehrungen zur Vermeidung oder Verringerung von Gefahren zu treffen hat. Insbesondere befreit ihn eine einmal erteilte Benützungsbewilligung nicht von seiner Sorgfaltspflicht gegenüber Benützern der Anlage; er hat sie in einem möglichst gefahrlosen Zustand zu erhalten, was auch die Anpassung an neue Sicherheitsstandards bedeuten kann.OGH 5 Ob 273/03p, 16.12.2003
- Durch die Einhaltung öffentlich - rechtlicher Vorschriften oder der Richtlinien der betreffenden Sportverbände im Einzelfall sind die Grenzen des Verkehrsüblichen vom Erwartungshorizont der betreffenden Kreise, bei deren Einhaltung Verantwortliche von jeder Schadenersatzhaftung befreit sind, nicht schlechthin abgesteckt. Damit sind vielmehr lediglich die Mindestanforderungen an die vom Verantwortlichen zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen umrissen. Die Pflicht des Veranstalters, eigenverantwortlich zu prüfen, welche Vorkehrungen zu treffen sind, damit niemand zu Schaden kommt, bleiben unberührt.OGH 1 Ob 520/93, 22.06.1993
- Hier: Haftung des Veranstalters eines Eishockeymatches für Sicherheitsvorkehrungen zugunsten der Zuschauer.OGH 5 Ob 533/84, 20.03.1984
- Fußgänger stürzt in Baugrube.OGH 5 Ob 626/82, 13.09.1983
- Auch wenn seit der Erteilung der Benützungsbewilligung bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit Umstände bekannt werden mußten, die solche zusätzliche Maßnahmen erforderlich erscheinen lassen.OGH 5 Ob 638/80, 08.07.1980
- Verletzung eines Bank - Kunden.OGH 4 Ob 589/78, 30.01.1978
- Hier: Zustand einer Eisenbahnkreuzung.OGH 2 Ob 96/70, 09.04.1970
- Verwendung eines behördlich zugelassenen Geräts (hier: Landeleuchte auf einem Flugplatz).OGH 2 Ob 92/70, 09.04.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 2 Ob 165/23p, 25.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 155/22s, 27.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 90
- StVO 1960 § 94 · Zuständigkeit des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.
Nein. Eine Verurteilung durch das Strafgericht sagt für sich allein noch nicht, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das ist im Einzelfall zu prüfen, unter Bedachtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse und die allgemeinen Lebensverhältnisse. Auch der Verstoß gegen eine Schutzvorschrift genügt für sich noch nicht.