Wie sicher muss ein privater Forstweg sein?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Wanderer, Waldbesitzer, Betreiber
Die Anforderungen dürfen hier nicht überspannt werden. Bei Straßen, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, etwa einem Forstaufschließungsweg, ist der Maßstab der Sicherungspflicht geringer. Sie soll nämlich keine vom Verschulden unabhängige Haftung des Sicherungspflichtigen bewirken.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht dürfen bei nicht dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen (hier Forstaufschließungsweg) nicht überspannt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Haftung des Veranstalters durch Beiziehung eines Securityunternehmens bei einem Zeltfest verneint.OGH 4 Ob 225/22z, 28.02.2023
- Hier: Absicherung eines Golfplatzes gegen Verletzung von Wanderern durch deutlich sichtbare Tafeln und Sonderplatzregeln; Haftung des Betreibers verneint.OGH 1 Ob 4/18x, 27.02.2018
- Hier: Nachgeben der Befestigung eines Vordaches eines Marktstands wegen Klimmzügen eines Gastes.OGH 4 Ob 12/12m, 27.03.2012
- Hier: Freizeitwiese.OGH 4 Ob 149/11g, 22.11.2011
- Hier: Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben.OGH 4 Ob 56/07z, 23.04.2007
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Sturz auf nassem Fliesenboden im Kaufhaus.OGH 10 Ob 26/00x, 25.07.2000
- Hier: Seilabsperrung zur Unterteilung einer Eisfläche.OGH 7 Ob 51/00a, 29.03.2000
- Sie soll keine in Wahrheit vom Verschulden unabhängige Haftung des Sicherungspflichtigen zur Folge haben.OGH 4 Ob 124/98h, 05.05.1998
- Ins Hochgebirge führende Baustraße.OGH 8 Ob 42/73, 20.03.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023893 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 28.
- OGH 4 Ob 7/23t, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 225/22z, 28.02.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 8/20x, 27.01.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 8/20w, 27.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 47/20b, 08.04.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 14/20g, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 218/16h, 15.02.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 81/16z, 05.08.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Zumutbare Maßnahmen des Wegehalters
Schadenersatz · Was als Weg gilt bei der Wegehalterhaftung
Schadenersatz · Umfang der Verkehrssicherungspflicht
Schadenersatz · Haftung des Waldeigentümers für Wege
Schadenersatz · Haftung für mangelhafte Wege