Wie weit muss ein Betrieb Gefahren für Besucher absichern?
betrifft Grundstückseigentümer, Betriebe, Kunden, Besucher, Fußgänger
Wie weit jemand eine Gefahrenquelle sichern muss, richtet sich vor allem danach, in welchem Ausmaß die Betroffenen die Gefahr selbst erkennen und sich darauf einstellen können. Je leichter eine Gefahr erkennbar ist, desto geringer sind die Anforderungen an die Sicherung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (57 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Umfang und Intensität von Verkehrssicherungspflichten richten sich vor allem danach, in welchem Maß die Verkehrsteilnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen begegnen können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch einen – auf dem Grundstück des Beklagten befindlichen – weithin sichtbaren Holzstoß verneint.OGH 2 Ob 27/26y, 26.03.2026
- Hier: Verletzung der vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten durch die unterbliebene Streuung des Bereichs hinter einer Haltestellenhütte, der „normal und üblich“ als Zugang zur Haltestelle benutzt wird.OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025
- Hier: Haftung für Sturz einer damals 71 Jahre alten Klägerin im Supermarkt durch Ausrutschen auf teils schon zerquetschten Weinbeeren wegen regelmäßiger Kontrollen des Obst- und Gemüsebereichs im Einzelfall vertretbar verneint.OGH 8 Ob 63/24h, 26.06.2024
- Hier: Stolpern über eine neben einem asphaltierten Weg gespannte Kette, die Passanten vom Betreten des dahinter befindlichen Wiesenbereichs abhalten sollte.OGH 2 Ob 223/23t, 14.12.2023
- Hier: Rennen auf einer Schisprungschanze.OGH 9 Ob 85/21x, 27.01.2022
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Radrennen.OGH 2 Ob 5/20d, 06.08.2020
- Hier: Hotelbett auf Podest, Haftung verneint.OGH 5 Ob 47/20b, 08.04.2020
- Hier: Absicherung eines Golfplatzes gegen Verletzung von Wanderern durch deutlich sichtbare Tafeln und Sonderplatzregeln; Haftung des Betreibers verneint.OGH 1 Ob 4/18x, 27.02.2018
- Hier: Sturz auf vereister Stelle vor einer Autowaschbox.OGH 1 Ob 143/16k, 30.08.2016
- Hier: Wasserrutsche.OGH 9 Ob 77/15m, 26.07.2016
- Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt.OGH 10 Ob 53/15i, 22.10.2015
- Hier: Stehtisch in Bäckerei.OGH 7 Ob 151/12z, 26.09.2012
- Hier: Schneebedeckter Weg im alpinen Gelände.OGH 4 Ob 55/12k, 17.04.2012
- Hier: Freizeitwiese.OGH 4 Ob 149/11g, 22.11.2011
- Hier: Verletzung einer Besucherin eines Krampuslaufs; Haftung des Veranstalters verneint.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht kann immer nur von Fall zu Fall bestimmt werden; entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Hier: Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben.OGH 4 Ob 56/07z, 23.04.2007
- War die Gefahr (hier: des Abrutschens) aufgrund vergleichbarer Vorfälle in der Vergangenheit für die verkehrssicherungspflichtige Betriebsunternehmerin erkennbar, wären zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in zumutbarem Ausmaß (wie sie auch in der Folge veranlasst wurden) indiziert gewesen.OGH 2 Ob 265/06v, 18.01.2007
- Hier: Die Gefahr des Besteigens der Pyramide durch Kinder war nicht nur wegen des festgestellten tatsächlichen Spielens von Kindern auf der Pyramide erkennbar war, sondern schon aufgrund der Eigenschaft des Bauwerks als geradezu „magischer Anziehungspunkt" für Kinder. Das Aufstellen eines Warnschilds und/oder einer Absperrung mittels Pflöcken und Bändern wäre eine mögliche und zumutbare Abwehrmaßnahme gewesen.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Die Möglichkeit einer Gefahr muss erkennbar sein und vom Sorgfaltspflichtigen mit zumutbaren Maßnahmen abgewendet werden können.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 2 Ob 27/26y, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 106/25s, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 25/25t, 22.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 63/24h, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 80/24g, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 223/23g, 25.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 173/23i, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 7/23t, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 168/22w, 12.10.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Umfang der Sicherungspflicht
Schadenersatz · Verkehrssicherungspflicht und Eingriffe Dritter
Schadenersatz · Keine Sicherungspflicht bei erkennbarer Gefahr
Schadenersatz · Zumutbarkeit von Sicherungspflichten
Schadenersatz · Zumutbare Vorkehrungen gegen Gefahren