Muss wirklich jede Gefahrenstelle abgesichert werden?
günstig für Betreiber betrifft Geschäftsinhaber, Veranstalter, Hauseigentümer, Kunden, Geschädigte
Nein. Die Pflicht, Gefahren abzuwenden, endet dort, wo Maßnahmen nicht mehr zumutbar sind. Wie weit sie reicht, hängt vor allem davon ab, in welchem Maß der Betroffene die Gefahr selbst erkennen und ihr begegnen kann und welche Maßnahmen möglich und vertretbar sind. Zumutbar ist es jedenfalls, eine Organisation einzurichten, die die Sicherung gewährleistet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (87 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Die Verkehrssicherungspflicht findet ihre Grenze in der Zumutbarkeit (vgl 2 Ob 48/77) (hier: Lawinenunglück auf Baustelle).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Sturz über den Standfuß eines Sonnenschirms in einem GastgartenOGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026
- Hier: Verletzung der vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten durch die unterbliebene Streuung des Bereichs hinter einer Haltestellenhütte, der „normal und üblich“ als Zugang zur Haltestelle benutzt wird.OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025
- Hier: Verletzung während einer Fahrt mit einem VergnügungsgerätOGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024
- Hier: Verletzung von Verkehrssicherungspflicht bei Sturz auf Stiege wegen nassem, gefallenen Laub verneint.OGH 7 Ob 76/23m, 24.05.2023
- Hier: Sturz der Klägerin aufgrund eines in der Nähe eines Supermarktregals am Boden liegenden, aufgebogenen Blechstücks.OGH 8 Ob 78/22m, 29.06.2022
- Hier: Jagdhochstand.OGH 9 Ob 29/21m, 24.06.2021
- Hier: Sturz auf der Terrasse einer Bäckerei.OGH 4 Ob 20/21a, 20.04.2021
- Hier: Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der Beklagten als Veranstalter der Versammlung verneint.OGH 9 Ob 8/20x, 27.01.2021
- Hier: Sturz der Klägerin auf Gummimatten am Eislaufplatz, da sich auf diesen eine mechanisch nicht zur Gänze entfernbare dünne Eisschicht gebildet hatte.OGH 10 Ob 43/19z, 21.01.2020
- Hier: Absicherung eines Golfplatzes gegen Verletzung von Wanderern durch deutlich sichtbare Tafeln und Sonderplatzregeln; Haftung des Betreibers verneint.OGH 1 Ob 4/18x, 27.02.2018
- Hier: Sturz auf einer Eisfläche zwischen geparkten Autos eines Parkplatzes; unterlassene Streumaßnahmen auf den Zwischenräumen zwischen den geparkten Fahrzeugen; keine schuldhafte Sorgfaltspflichtverletzung.OGH 1 Ob 115/17v, 12.07.2017
- Hier: Sturz auf einer eisigen Stelle des Kundenparkplatzes eines Supermarkts.OGH 5 Ob 21/17z, 04.05.2017
- Sturz aufgrund einer Lacke im Supermarkt.OGH 10 Ob 53/15i, 22.10.2015
- Im Winter muss jeder Passant mit dem Abgehen von kleinen Schneemengen von höher gelegenen Objekten rechnen.OGH 2 Ob 37/13z, 30.07.2013
- Hier: Dachlawine; Dach mit ausreichend dimensioniertem Schneerückhalte‑ und Schneefangsystem.OGH 2 Ob 37/13z, 30.07.2013
- Hier: Stehtisch in Bäckerei.OGH 7 Ob 151/12z, 26.09.2012
- Hier: Verletzung einer Besucherin eines Krampuslaufs; Haftung des Veranstalters verneint.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Zumutbar ist es dabei grundsätzlich, eine die Erfüllung der Sicherungspflicht gewährleistende Organisation zu schaffen und zu unterhalten, deren Fehlen ein Eigenverschulden darstellen würde.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht kann immer nur von Fall zu Fall bestimmt werden; entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind.OGH 10 Ob 15/08s, 17.03.2009
- Es würde zu einer Überspannung der Sorgfaltspflicht des Beklagten und seiner Repräsentanten führen, wollte man ihm trotz der jahrelangen zuverlässigen Erfüllung der Räumungs- und Streupflichten durch den Hausbetreuer ohne Hinweis auf deren Vernachlässigung im Einzelfall besondere Kontroll- und eigene Verkehrssicherungsmaßnahmen auferlegen.OGH 2 Ob 158/06h, 26.04.2007
- Hier: Verletzung eines Zusehers bei einem Eishockeyspiel der Klasse Miniknaben.OGH 4 Ob 56/07z, 23.04.2007
- Hier: Sturz beim Einsteigen in U-Bahn.OGH 2 Ob 265/06v, 18.01.2007
- Hier: Die Gefahr des Besteigens der Pyramide durch Kinder war nicht nur wegen des festgestellten tatsächlichen Spielens von Kindern auf der Pyramide erkennbar war, sondern schon aufgrund der Eigenschaft des Bauwerks als geradezu „magischer Anziehungspunkt" für Kinder. Das Aufstellen eines Warnschilds und/oder einer Absperrung mittels Pflöcken und Bändern wäre eine mögliche und zumutbare Abwehrmaßnahme gewesen.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Die Möglichkeit einer Gefahr muss erkennbar sein und vom Sorgfaltspflichtigen mit zumutbaren Maßnahmen abgewendet werden können.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Der Krankenhausträger ist gegenüber Patienten und Dritten verpflichtet, entsprechende Maßnahme in einer Krankenhausstation, auf der regelmäßig schwere Schädelverletzungen behandelt werden, zu treffen, um im Zuge solcher Operationen häufig auftretende hirnorganische Durchgangssyndrome mit damit verbundenen Fluchttendenzen und selbstschädigenden Handlungen der Patienten hintanzuhalten.OGH 7 Ob 245/05p, 09.11.2005
- Die beklagte Partei kann sich jedoch nicht durch den Hinweis auf die mangelnde Eigentümerstellung an dem Gehsteig, auf dem der Unfall geschah, entlasten. Vielmehr wäre es ihr angesichts der Lage der Gefahrenstelle unmittelbar vor ihrem Geschäftseingang nach deren Erkennen durchaus zuzumuten, zweckdienliche Maßnahmen zum Schutz insbesondere von das Geschäft verlassenden Kunden zu unternehmen.OGH 3 Ob 160/04g, 20.10.2004
- Hier: Wasserrutsche.OGH 1 Ob 103/04k, 01.07.2004
- Eine lückenlose Aufsicht in Schwimmbädern ist nicht üblich und auch nicht erforderlich.OGH 1 Ob 103/04k, 01.07.2004
- In der Zumutbarkeit möglicher Maßnahmen der Gefahrenabwehr.OGH 4 Ob 46/04z, 16.03.2004
- Umfang und Intensität von Verkehrssicherungspflichten richten sich dabei vor allem danach, in welchem Maß der Verkehrsteilnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen begegnen kann.OGH 7 Ob 156/01v, 11.07.2001
- Hier: Eine Warnpflicht besteht auch bei einer Vielzahl von Gewässern.OGH 2 Ob 47/01b, 16.05.2001
- Hier: Ausrutschen eines Gastes vor dem Fenster eines Gasthauses auf 1096 m Höhe, welches außerhalb des Zugangsbereiches liegt.OGH 9 Ob 162/00i, 06.09.2000
- Hier: Sturz auf nassem Fliesenboden im Kaufhaus.OGH 10 Ob 26/00x, 25.07.2000
- Befand sich bei einem Eislaufplatz zwischen den Kabinen und der Eislauffläche auf den dort befindlichen Gummimatten schon seit längerer Zeit eine Eisfläche, ist es keine Überspannung der Verkehrssicherungspflicht, wenn man vom Verkehrssicherungspflichtigen verlangt, auf geeignete Weise dafür zu sorgen, dass durch diese Eisfläche niemand zum Sturz kommt, sei es etwa dadurch, dass diese Eisfläche weggeschlagen wird, sei es dadurch, dass sie gekennzeichnet wird oder sei es letztlich dadurch, dass geeignete Geländer angebracht werden, die es dem Benutzer des Weges ermöglichen, sich abzustützen.OGH 2 Ob 2288/96a, 31.10.1996
- Ausrutschen auf einem Salatblatt vor Kasse in Selbstbedienungsgeschäft.OGH 7 Ob 558/87, 26.03.1987
- Hier: Veranstalter von Autorennen muss eine die Sicherheit gewährleistende Organisation schaffen.OGH 8 Ob 132/83, 22.09.1983
- Hier: Neuerliche Eisbildung auf Apothekenstufen innerhalb kürzester Zeit.OGH 7 Ob 594/83, 05.05.1983
- Ausrutschen auf einer Weinbeere bei einem Obststand.OGH 2 Ob 541/81, 15.12.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023397 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 87.
- OGH 17 Ob 23/25v, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 106/25s, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 83/24t, 28.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 173/23i, 19.09.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 7/23t, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 76/23m, 24.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 225/22z, 28.02.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 6 Ob 84/21b, 06.08.2021, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 8/20x, 27.01.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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