Was wiegt schwerer, viele Fehler oder ein gefährlicher Fehler?
betrifft Geschädigter, Schädiger, Unfallbeteiligte, Versicherung
Für das Gewicht Ihrer Schuld zählt vor allem, wie groß und wie wahrscheinlich die Gefahr war, die Sie mit Ihrem Verhalten ausgelöst haben. Nicht die Zahl der gesetzten Ursachen entscheidet, sondern die Schwere des gesamten Verschuldens.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (60 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet für das Gewicht des Verschuldens vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschuldensteilung 1:3 zu Gunsten des Klägers, der bei grün ohne Beobachtung der Verkehrslage in eine Kreuzung einfuhr. Der Unfallgegner, ein Löschfahrzeug mit aktiviertem Folgetonhorn und Blaulicht, fuhr ohne anzuhalten (lediglich mit reduzierter Geschwindigkeit) in die Kreuzung ein.OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025
- Hier: Gleichteiliges Verschulden.OGH 2 Ob 58/21z, 05.08.2021
- Im Allgemeinen und im konkreten Fall.OGH 2 Ob 212/13k, 09.07.2014
- Bei einem Mitverschulden richtet sich die Verschuldensteilung nach dem Gewicht des Verschuldens, gegebenenfalls der Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das Verschulden jeweils bewirkten Gefahr sowie der Bedeutung der verletzten Vorschriften.OGH 6 Ob 142/09i, 18.09.2009
- Hier: Abweichen der Vorinstanzen von dieser ständigen Rechtsprechung.OGH 8 Ob 85/06t, 30.11.2006
- Für die Aufteilung des Verschuldens sind vor allem die Größe und die Wahrscheinlichkeit der schuldhaft herbeigeführten Gefahr, die Bedeutung der verletzten Vorschrift und der Grad der Fahrlässigkeit von Bedeutung.OGH 1 Ob 24/02i, 26.02.2002
- Hier: Amtshaftung.OGH 1 Ob 9/00f, 28.03.2000
- Entscheidende Bedeutung für die Aufteilung des Schadens kommt den Verschuldenskriterien zu, wobei auch innerhalb der Verschuldensstufen zu differenzieren ist.OGH 7 Ob 685/87, 04.02.1988
- Und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs.OGH 8 Ob 9/87, 09.04.1987
- Hier: Erfolgshaftung - Mitverschulden.OGH 8 Ob 58/85, 18.09.1985
- Dass die Haftung auf mehrere Rechtsgründe gestützt werden kann, ist dagegen nicht von Bedeutung.OGH 4 Ob 589/78, 30.01.1979
- Hier: Beschädigung einer Ölleitung.OGH 5 Ob 676/76, 29.11.1976
- Und der Grad der Fahrlässigkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers.OGH 8 Ob 39/75, 19.03.1975
- Liegt beiderseitiges Verschulden vor, so bestimmen sich die Verschuldensanteile nicht nach der Zahl der Ursachen, die ein Teil gesetzt hat, sondern nach der Schwere des Gesamtverschuldens.OGH 4 Ob 66/71, 21.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 60.
- OGH 7 Ob 20/26f, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 196/24y, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 130/24t, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 37/23y, 16.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 232/23s, 21.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 58/21z, 05.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 64/18d, 30.10.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Gefährliche Lage und Sorgfalt
Schadenersatz · Zahl der Verstöße und Fahrlässigkeitsgrad
Schadenersatz · Schuldteilung nach einem Verkehrsunfall
Schadenersatz · Maßstab für die Verschuldensteilung im Verkehr
Strafrecht · Mehrere Verfehlungen gemeinsam gewertet