Wird uns das Mitverschulden des Verstorbenen angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ablehnung medizinisch indizierter, lebenserhaltender Maßnahmen.OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016
- Unter Ablehnung der Einwände von Beisteiner, ZVR 2010, 4.OGH 4 Ob 36/10p, 11.05.2010
- Hier: Schockschaden.OGH 4 Ob 36/10p, 11.05.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026892 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 11.
- OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 148/15a, 31.08.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 76/15i, 25.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wer Schadenersatz verlangt, muss das Verschulden des anderen beweisen. Umgekehrt muss die beklagte Seite behaupten und beweisen, dass Sie am Schaden mitschuld sind. Wendet sie ein Mitverschulden gar nicht ein, wird es im Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.
Nein. Das Gericht darf ein Mitverschulden nur beachten, wenn die Gegenseite es ausdrücklich einwendet; das gilt auch, wenn später jemand Rückersatz verlangt. Entbehrlich ist die Einwendung nur, wenn der Geschädigte ein Mitverschulden der Sache nach selbst zugesteht. Dass jemand bloß sein eigenes Verschulden bestreitet, genügt dafür nicht.