Gilt für Mitarbeiter in Vertrauensstellungen ein strengerer Maßstab?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (52 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorstandsmitglied.OGH 6 Ob 47/23i, 20.12.2023
- Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum mit unterstelltem Mitarbeiter.OGH 9 ObA 35/12f, 29.05.2012
- Hier: Verstoß gegen Informationspflichten durch ein (beim Verein angestelltes) leitendes Vereinsorgan.OGH 8 ObA 46/09m, 21.12.2009
- Hier: Kläger als Geschäftsführer des Fachverbands der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs ließ sich Reisekosten, die die Beklagte bereits bezahlt hatte, nochmals (unberechtigt) von einem besonderen, vom Fachverband verwalteten Konto, ausbezahlen.OGH 8 ObA 52/07s, 28.04.2008
- Nach ständiger Rechtsprechung ist an das Verhalten von Arbeitnehmern in leitender Position ein strengerer Maßstab anzulegen.OGH 8 ObA 94/06s, 18.12.2006
Alle 27 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Amtsleiter, der die höchste nicht politische Funktion in der Gemeinde innehatte.OGH 8 ObA 84/06w, 23.11.2006
- Hier: Leiterin eines kleinen Postamts.OGH 9 ObA 241/02k, 18.12.2002
- Hier: Vertrauensunwürdigkeit bei strafgerichtlicher Verurteilung wegen Veruntreuung und Untreue im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer vom Arbeitgeber bewilligten Nebenbeschäftigung durchgeführten Liegenschaftstransaktion.OGH 8 ObA 12/02a, 29.08.2002
- Hier: Personalchef, der sich vor Arbeitnehmer über Arbeitgeber äußert: "Sollen sie halt in Konkurs gehen, ist mir doch egal".OGH 8 ObA 49/01s, 30.08.2001
- Hier: Aufgrund der Eigenart seiner Tätigkeit als Geschäftsführer nur schwer kontrollierbarer Arbeitnehmer.OGH 9 ObA 117/01y, 07.06.2001
- Geschäftsführer einer GesmbH.OGH 9 ObA 76/01v, 07.06.2001
- Auch fahrlässiges Verhalten kann zum Verlust des Vertrauens des Arbeitgebers führen.OGH 9 ObA 76/01v, 07.06.2001
- Hier: Geschäftsführer der österreichischen Tochtergesellschaft eines multinationalen Konzerns.OGH 9 ObA 60/99k, 05.05.1999
- Hier: Vorsitzender des gemeinsamen Arbeiterbetriebsrat und Angestelltenbetriebsrats, dem eine Vorbildfunktion zukommt.OGH 9 ObA 267/98z, 21.10.1998
- Leiter der EDV-Abteilung - gehobene Position.OGH 8 ObA 380/97h, 22.12.1997
- Hier: In den Bereichen des Einkaufs beziehungsweise der Auftragsvergabe ist wegen der in diesem Bereich bewegten, oftmals sehr großen Geldbeträge die Bereitschaft der am Zustandekommen des Geschäftes interessierten Dritten, einen erfolgreichen Abschluss entsprechend zu honorieren sehr groß. Dagegen spricht das hohe Interesse des Dienstgebers an einer nicht durch geheime Geldflüsse an einzelne Angestellte beeinträchtigten Geschäftstätigkeit.OGH 8 ObA 195/97b, 13.11.1997
- Hier: Außendienstmitarbeiter.OGH 9 ObA 213/97g, 27.08.1997
- Hier: Technischer Leiter eines Krankenhauses, der daneben erlaubterweise ein technisches Büro für Elektrotechnik und Sicherheitstechnik sowie ein konzessioniertes Gewerbe für Elektroinstallation der Oberstufe betreibt, der als Subunternehmer eines für das Krankenhaus tätigen Unternehmens bei einem Auftrag, den er selbst ausgeschrieben und zu überwachen hatte, tätig wird.OGH 8 ObA 209/96, 08.02.1996
- Dieser strengere Maßstab rechtfertigt es, solchen Verfehlungen ein erhöhtes Gewicht bei der Prüfung der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur für die Dauer der Kündigungsfrist zu geben (vgl Arb 9431 = EvBl 1976/128, 241 = ZAS 1978/7, 50).OGH 8 ObA 209/96, 08.02.1996
- Hier: Unrichtige Verrechnung von Tagesgeldern.OGH 8 ObA 337/94, 20.04.1995
- Abwehr der Folgen pflichtwidrigen Verhaltens des Vorgesetzten (Geschäftsführers) durch eigenes pflichtwidriges Verhalten bildet (hier) keinen Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 236/92, 11.11.1992
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 208/91, 04.12.1991
- Hier: Prokurist der zum Teil widerrechtlich beschaffte, vertrauliche Unterlagen, zum Teil Unterlagen, die schutzwürdige persönliche Daten anderer Mitarbeiter betrafen, in Privatarchiven sammelte und aufbewahrte.OGH 9 ObA 273/89, 21.11.1989
- Den Leiter einer Baustelle trifft eine besondere Pflicht, dafür Vorsorge zu treffen, dass sein Dienstgeber nicht zu Schaden komme. In einer Situation der drohenden Insolvenz muss er daher alles vorkehren, um die Sachwerte des Unternehmens so gut es geht vor den andrängenden Gläubigern insbesonders gegen Wegnahme zu sichern.OGH 14 ObA 14/87, 20.05.1987
- Bauleiter der Informationspflicht gröblich verletzt.OGH 4 Ob 120/81, 09.11.1982
- Versicherungs - AußenbediensteterOGH 4 Ob 33/80, 25.03.1980
- Geschäftsführer des österreichischen Bauzentrums.OGH 4 Ob 50/79, 04.03.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 52.
- OGH 8 ObA 35/25t, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 35/25z, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 47/23i, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 98/20z, 18.12.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 46/19a, 24.09.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 1/18g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 118/17v, 28.11.2017, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 68/17s, 27.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
An einem objektiven Maßstab: an den Begleitumständen des Falles und an den üblichen Anschauungen der beteiligten Kreise. Das persönliche Empfinden Ihres Arbeitgebers entscheidet nicht. Verhalten außerhalb der Arbeit zählt nur, wenn es das geschäftliche Vertrauen nachteilig beeinflussen kann.
Ob ein Verhalten eine Entlassung rechtfertigt, wird nicht nach dem persönlichen Empfinden Ihres Arbeitgebers beurteilt, sondern nach einem sachlichen Maßstab. Entscheidend ist, ob das Vertrauen nach den üblichen Anschauungen so stark erschüttert ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar wäre.