Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Vertrauensverlust?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte
An Angestellte in leitender Stellung werden strengere Anforderungen gestellt. Untreue liegt nur vor, wenn sich das Verhalten bewusst gegen die Interessen des Arbeitgebers richtet; für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit genügt schon fahrlässiges Handeln. Wichtiger als ein tatsächlicher Schaden ist die begründete Befürchtung, dass die Belange des Arbeitgebers gefährdet sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (90 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
An Angestellte in leitender Stellung sind im allgemeinen strengere Anforderungen zu stellen. Untreue liegt nur dann vor, wenn sich das Verhalten des Dienstnehmers bewusst gegen die Interessen des Dienstgebers richtet. Für den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit reicht hingegen fahrlässiges Handeln aus. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es weniger auf die tatsächliche Schädigung des Dienstgebers, sondern vor allem darauf an, ob für ihn vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorstandsmitglied.OGH 6 Ob 47/23i, 20.12.2023
- Hier: Einbehalten von Skonti durch ein Betriebsratsmitglied im Rahmen eines Medikamentenbestellsystems für Mitarbeiter rechtfertigt die Befürchtung eines künftigen Vertrauensmissbrauchs, insbesondere wenn die Arbeitnehmerin nach der Entdeckung kaum Unrechtsbewusstsein zeigt.OGH 8 ObA 31/23a, 13.12.2023
- Eine Betriebsrätin ist nicht nur am Maßstab einer mit sehr einfachen Aufgaben betrauten, „gedankenlos handelnden“ Angestellten, sondern am Maßstab eines ordentlichen Betriebsratsmitglieds zu messen hatte, dem durch seine Wahl besonderes Vertrauen ausgedrückt wird und dem eine gewisse Vorbildfunktion zukommt.OGH 8 ObA 31/23a, 13.12.2023
- Hier: Verschleierungshandlungen eines Buchhalters.OGH 8 ObA 46/19a, 24.09.2019
- Zur Verwirklichung des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 dritter Fall AngG reicht fahrlässiges Verhalten aus. Schädigungsabsicht oder Eintritt eines Schadens sind nicht erforderlich.OGH 8 ObA 41/16m, 28.06.2016
Alle 35 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Außerdienstlicher Cannabiskonsum mit unterstelltem Mitarbeiter.OGH 9 ObA 35/12f, 29.05.2012
- Hier: Kündigung nach § 116 Abs 2 Z 1 Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001.OGH 9 ObA 53/08x, 04.08.2009
- An Bedienstete in leitender Stellung sind im Allgemeinen strengere Anforderungen zu stellen. Aber auch in deren Fall muss das ihnen vorgeworfene Fehlverhalten, um die Dienstgeberkündigung zu rechtfertigen, „gröblich" sein.OGH 9 ObA 53/08x, 04.08.2009
- Hier: Mehrfache Verstöße des Dienstnehmers gegen Dienstanweisungen, Stimmungmache gegen den Dienstgeber bei den anderen Mitarbeitern trotz mehrfacher Verwarnungen, Ansuchen um eine Gewerbeberechtigung zum gleichen Gewerbe wie der Dienstgeber und Verhandlungen des Dienstnehmers mit Lieferanten des Dienstgebers unter falschem Namen, um ein konkurrenzierendes Geschäft aufzubauen - Vertrauensunwürdigkeit bejaht.OGH 8 ObA 83/08a, 16.12.2008
- Hier: Unterlassen der im befristeten Mietvertrag über die Betriebsräumlichkeiten vorgesehene Anzeige der Verlängerung durch den Geschäftsführer (Arbeitnehmer).OGH 8 ObA 90/03y, 23.01.2004
- Aus dem allfälligen Fehlverhalten des leitenden Angestellten können nämlich typischerweise für den Arbeitgeber auch schwerwiegendere nachteilige Konsequenzen entstehen.OGH 8 ObA 90/03y, 23.01.2004
- Das Fehlverhalten des Angestellten muss objektiv betrachtet so gravierend sein, dass dem Dienstgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.OGH 9 ObA 192/02d, 04.12.2002
- Hier: Chefkoch einer Betriebsküche kauft entgegen Weisung beharrlich zu weit überhöhten Preisen immer beim selben Lieferanten ein; darüberhinaus überhöhter Wareneinsatz. - Vertrauensunwürdigkeit.OGH 8 ObA 192/02x, 19.09.2002
- Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen eines Konkurrenzunternehmens.OGH 9 ObA 217/00b, 24.01.2001
- Schädigungsabsicht oder Eintritt eines Schadens sind nicht erforderlich.OGH 9 ObA 217/00b, 24.01.2001
- Maßgebend ist, ob das Verhalten des Angestellten das Vertrauen des Dienstgebers so schwer erschüttert hat, dass diesem die Fortsetzung des Dienstverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.OGH 8 ObA 109/00p, 28.09.2000
- Hier: Vorsitzender des gemeinsamen Arbeiterbetriebsrats und Angestelltenbetriebsrats, dem eine Vorbildfunktion zukommt.OGH 9 ObA 267/98z, 21.10.1998
- Darauf, ob der Dienstnehmer einen Nutzen hatte oder aus Gefälligkeit handelte, kommt es nicht an.OGH 9 ObA 20/97z, 12.02.1997
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 43/95, 12.04.1995
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 163/90, 29.08.1990
- Hier: Bewusst unrichtige Angaben bei Inventur.OGH 9 ObA 163/90, 29.08.1990
- Hier: Den Leiter einer Baustelle trifft eine besondere Pflicht, dafür Vorsorge zu treffen, dass sein Dienstgeber nicht zu Schaden komme. In einer Situation der drohenden Insolvenz muss er daher alles vorkehren, um die Sachwerte des Unternehmens so gut es geht vor den andrängenden Gläubigern insbesondere gegen Wegnahme zu sichern. Ob sein Dienstgeber tatsächlich geschädigt wurde, ist nicht ausschlaggebend.OGH 14 ObA 14/87, 20.05.1987
- Hier: Verheimlichen eines Großteils der Gästekartei durch Hotelleiterin in Verbindung mit der grundsätzlich erklärten Bereitschaft, sie durch entgeltliche Überlassung an einen Dritten zum eigenen finanziellen Vorteil zu verwerten.OGH 4 Ob 57/85, 08.04.1986
- Bauleiter der Informationspflicht gröblich verletzt.OGH 4 Ob 120/81, 09.11.1982
- Geschäftsführer des österreichischen Bauzentrums.OGH 4 Ob 50/79, 04.03.1980
- Verschaffung eines Vermögensvorteils von S 1800,-- durch bewusst unrichtige Behauptungen.OGH 4 Ob 3/77, 08.02.1977
- Abteilungsleiter eines Kaufhauses - Privatgeschäfte.OGH 4 Ob 124/76, 09.11.1976
- Aprilscherz durch übertriebene Schadensmeldung durch leitenden Versicherungsangestellten.OGH 4 Ob 51/76, 15.06.1976
- Beratung einer Konkurrenzfirma.OGH 4 Ob 33/76, 11.05.1976
- VertreterOGH 4 Ob 10/76, 23.03.1976
- BuchhalterOGH 4 Ob 3/76, 02.03.1976
- Wesentlich ist vielmehr, dass die Interessen des Dienstgebers so schwer verletzt werden, dass diesem eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Zeit der Kündigungsfrist zugemutet werden kann.OGH 4 Ob 37/74, 09.07.1974
- Abwerbung von Geschäftspartnern des Dienstgebers.OGH 4 Ob 33/74, 28.05.1974
- § 27 Z 1 AngG ist von einer tatsächlichen Schädigung des Dienstgebers unabhängig.OGH 4 Ob 86/72, 19.12.1972
- Dabei sind allerdings bei Angestellten in leitender Stellung strengere Anforderungen zu stellen (SZ 25/122).OGH 4 Ob 153/60, 28.02.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 90.
- OGH 8 ObA 35/25t, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 47/23i, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/23a, 13.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 58/23d, 27.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 36/23m, 27.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 63/21d, 14.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 46/19a, 24.09.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 67/18w, 30.08.2018, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 1/18g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 41/16m, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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