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Was ist der Unterschied zwischen Untreue und Vertrauensverlust?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte
An Angestellte in leitender Stellung werden strengere Anforderungen gestellt. Untreue liegt nur vor, wenn sich das Verhalten bewusst gegen die Interessen des Arbeitgebers richtet; für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit genügt schon fahrlässiges Handeln. Wichtiger als ein tatsächlicher Schaden ist die begründete Befürchtung, dass die Belange des Arbeitgebers gefährdet sind.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (90 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

An Angestellte in leitender Stellung sind im allgemeinen strengere Anforderungen zu stellen. Untreue liegt nur dann vor, wenn sich das Verhalten des Dienstnehmers bewusst gegen die Interessen des Dienstgebers richtet. Für den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit reicht hingegen fahrlässiges Handeln aus. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es weniger auf die tatsächliche Schädigung des Dienstgebers, sondern vor allem darauf an, ob für ihn vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 90.

Im Gesetz

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