Wie gut muss ich mein Tier neben der Straße beaufsichtigen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: freie Weidehaltung von Mutterkühen mit KälbernOGH 7 Ob 70/25g, 22.04.2025
- Auf einem Geh- und Radweg iSd § 2 Abs 1 Z 11a StVO ist der Halter aber mangels Anwendbarkeit des § 76 Abs 1 StVO nicht verpflichtet, sich mit seinem Hund an den Wegesrand zu halten.OGH 2 Ob 119/24z, 25.07.2024
- Hier: Pferdekoppel.OGH 2 Ob 172/20p, 18.12.2020
- Hier: Führen eines Pferdes mit Halfter und Führstrick auf nicht eingezäunter Wiese neben Straße mit Anrainerverkehr; Haftung des Tierhalters bei Kollision mit Vespafahrer nach Erschrecken und Ausbrechen des Pferdes.OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
- Ein Wanderweg und landwirtschaftlicher Bringungsweg ist keine stark frequentierte Straße.OGH 2 Ob 25/15p, 18.02.2015
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Weidefläche wenige Meter neben der Inntal-Autobahn.OGH 2 Ob 85/11f, 28.06.2012
- Besondere Umstände können im Einzelfall zu einer Anhebung der Sorgfaltsanforderungen führen.OGH 2 Ob 85/11f, 28.06.2012
- Hier: Collie überspringt 1,5 Meter hohen Zaun.OGH 8 Ob 61/84, 04.10.1984
- Im Stadtbereich ist - selbst bei geringem Verkehrsaufkommen - immer wieder mit durchfahrenden Fahrzeugen zu rechnen, die durch einen auf der Straße frei herumlaufenden Hund gefährdet werden können.OGH 8 Ob 29/84, 20.06.1984
- Gilt auch für gutmütige Hunde.OGH 8 Ob 90/83, 23.06.1983
- Hier: Jagdhund wird auf einer Liegenschaft in der Nähe der Südautobahn gehalten; die Umzäunung ist nur 1,4 Meter hoch.OGH 8 Ob 113/82, 02.12.1982
- Im Zeitalter der fortgeschrittenen Motorisierung ist auch auf Nebenverkehrsstraßen immer wieder mit Fahrzeugverkehr zu rechnen.OGH 7 Ob 592/82, 21.10.1982
- Hier: Pferd.OGH 2 Ob 75/82, 27.04.1982
- Nicht aber auf Almgebiet, das nicht an stark frequentierte Straßen angrenzt.OGH 1 Ob 571/82, 31.03.1982
- Daß die Straße nicht in unmittelbarer Nähe des Gattertores vorbeiführte, ist nicht von Belang, weil ein Pferd eine Wegstrecke von etwa siebenhundert Meter in kurzer Zeit zurücklegen kann.OGH 5 Ob 509/81, 10.03.1981
- Gutmütiger Hund reißt sich von schadhafter Leine los und setzt einer Katze nach, wobei er eine Straße quert.OGH 2 Ob 197/80, 10.02.1981
- Hier: Sturz eines beinamputierten Mopedfahrers.OGH 8 Ob 157/80, 30.10.1980
- Hier: Weide in der Nähe einer Seilbahnstation (Stubnerkogel).OGH 5 Ob 203/74, 04.12.1974
- Vom Halter eines Hundes, dessen Haus unmittelbar neben einer stark befahrenen Straße liegt, muß verlangt werden, daß er den Hund so verwahrt, daß dieser nicht ohne Kontrolle auf die öffentliche Straße gelangen und dort Straßenbenützer belästigen, behindern oder gefährden kann.OGH 2 Ob 102/72, 14.09.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 42.
- OGH 2 Ob 119/24z, 25.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 168/19w, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 142/16z, 20.07.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.