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Wann liegt eine immer wieder fortgesetzte Schädigung vor?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Nachbarn, Anlagenbetreiber, Schädiger
Von einer fortgesetzten Schädigung spricht man, wenn eine schädigende Anlage oder ein gefährlicher oder rechtswidriger Zustand bestehen bleibt und dadurch laufend Schäden entstehen. Dasselbe gilt, wenn sich schädigende Handlungen wiederholen und jede für sich einen neuen Schaden verursacht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 23.04.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Eine fortgesetzte Schädigung liegt vor, wenn durch eine schädigende Anlage, Nichtbeseitigen eines gefährlichen oder Aufrechterhalten eines rechtswidrigen Zustandes Schäden hervorgerufen werden, oder wenn wiederholte schädigende Handlungen vorliegen, von denen jede den Tatbestand einer neuen Rechtsverletzung verkörpert und jede für sich Schadensursache ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung bei mehreren Schädigern

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

günstig für Schädiger Verjährung bei fortlaufenden Schadensfolgen

Entwickeln sich aus einer einzigen schädigenden Handlung laufend gleichartige Folgen, die miteinander zusammenhängen und von Anfang an vorhersehbar waren, handelt es sich um einen einzigen Schaden. Dieser ist bereits mit der ersten Auswirkung entstanden. Die Wirkungen gelten damit als bekannt, auch wenn erst ein Teil davon eingetreten ist.

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