Werden die Kosten einer Instanz gegeneinander aufgerechnet?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Stehen den Parteien für verschiedene Abschnitte eines Verfahrens wechselseitig Kosten zu, werden diese Beträge in der Kostenentscheidung gegeneinander verrechnet. Zugesprochen wird also nur der verbleibende Unterschiedsbetrag.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Die (infolge verschiedener Verfahrensabschnitte den Parteien wechselseitig zustehenden) Kosten einer Instanz sind in der Kostenentscheidung zu saldieren.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 128/25m, 21.01.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 7 Ob 80/25b, 25.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 217/24m, 21.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 95/23v, 16.05.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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