Wann wird über die Kosten des Streits um die Zulässigkeit entschieden?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Verfahrensparteien, Kläger, Beklagte
Sofort. Über die Kosten des Zwischenstreits, ob ein Rechtsmittel zulässig war, wird nicht bis zum Ende des Verfahrens zugewartet. Ersatz bekommt, wer in seiner Antwort auf die Unzulässigkeit hingewiesen hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (158 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2006)
Im Zwischenstreit über die mangels erheblicher Rechtsfrage verneinte Zulässigkeit der Rechtsmittel gegen ein Teilurteil und einen Aufhebungsbeschluss im Sinn des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO des Berufungsgerichts findet ein Kostenvorbehalt nach § 52 ZPO nicht statt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Zurückweisung des nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO erhobenen Rekurses führt zur Kostenersatzpflicht, wenn der Rechtsmittelgegner auf die Unzulässigkeit hingewiesen hat.OGH 8 Ob 60/23s, 03.08.2023
- Hier: Zwischenstreit über die letztlich verneinte Zulässigkeit des Rekurses gegen eine Aufhebungsbeschluss iSd § 519 Abs 1 Z 2 ZPO.OGH 4 Ob 118/22i, 23.09.2022
- Hier: Kostenaufhebung.OGH 3 Ob 230/19y, 09.04.2020
- Mangels konkreter Hinweise auf die Unzulässigkeit gilt keiner der Rekurswerber als obsiegend.OGH 10 Ob 37/13h, 12.09.2013
- Diese Vorgangsweise ist auch bei einem Zwischenurteil, das über den Grund des Anspruchs abschließend entscheidet, berechtigt.OGH 1 Ob 20/10p, 09.03.2010
- Vielmehr findet ein Kostenersatz an den Rechtsmittelgegner statt, wenn er auf diese Unzulässigkeit hingewiesen hat.OGH 6 Ob 222/09d, 14.01.2010
- Hier: Zwischenstreit über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichts.OGH 1 Ob 168/09a, 13.10.2009
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 42/09x, 31.03.2009
- Hier: Da nur die erstbeklagte Partei die Zulässigkeit des Rekurses bestritt, ist nur sie als in einem Zwischenstreit obsiegend und damit kostenersatzberechtigt anzusehen. In Ansehung der zweitbeklagten Partei beruht die Kostenentscheidung auf § 52 ZPO.OGH 3 Ob 103/08f, 03.09.2008
- Hier: Rekurs gegen Aufhebungsbeschluss zurückgewiesen.OGH 3 Ob 98/08w, 11.06.2008
- In diesem Sinn auch schon 2 Ob 155/06t, 8 Ob 57/07a, 2 Ob 194/07d, 2 Ob 48/07h, 2 Ob 55/07p (als Gleichstellungsindizierung nacherfasst).OGH 2 Ob 207/07s, 14.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 158.
- OGH 1 Ob 74/26b, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 61/25a, 22.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 79/25y, 24.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 115/25f, 11.11.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 84/25a, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 57/25a, 31.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 50/25x, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 111/25z, 29.07.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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