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Kann ich feststellen lassen, dass ein Verhalten rechtswidrig war?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Angehörige
Nein. Feststellen lassen können Sie nur, ob ein Recht oder ein Rechtsverhältnis besteht. Die bloße rechtliche Einordnung eines Vorgangs, etwa dass er rechtswidrig war, ist nicht feststellungsfähig. Anders ist es, wenn diese Einordnung die Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis unmittelbar ausgestaltet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Feststellungsbegehren, wie ein Tatbestand rechtlich zu qualifizieren ist, ist unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Feststellung des Nichtbestehens eines Rechts

Behauptet jemand Ihnen gegenüber ein Recht, können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass es nicht besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es dieses Recht überhaupt geben kann. Nötig ist aber, dass die Behauptung Ihre Rechtsstellung gefährdet und die Feststellung dagegen hilft.

günstig für Kläger Einzelne Rechtsfolgen als Feststellungsgegenstand

Gegenstand eines Feststellungsurteils können auch einzelne rechtliche Folgen einer Rechtsbeziehung sein. Es muss also nicht immer die ganze Beziehung festgestellt werden.

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