Kann ich feststellen lassen, dass ein Verhalten rechtswidrig war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mit der Feststellung einer vergangenen Rechtswidrigkeit, und zwar der Ablehnung seiner Bewerbung um Aufnahme als Vertragslehrer in den Schuldienst des beklagten Landes, strebt der Kläger nicht die Feststellung des (Nicht‑)Bestehens eines Rechts oder Rechtsverhältnisses, sondern die Klärung einer rechtlichen Qualifikation einer Tatsache an.OGH 8 ObA 16/21t, 03.05.2021
- Hier: Die Feststellung der behaupteten Rechtswidrigkeit einer angeordneten bzw veranlassten Obduktion ist als bloße rechtliche Qualifikation einer (rechtserheblichen) Tatsache nicht feststellungsfähig.OGH 1 Ob 142/17i, 30.08.2017
- Das gilt aber nicht, wenn die rechtliche Qualifikation Auswirkungen auf die konkrete Ausgestaltung des strittigen Rechtsverhältnisses (dh auf die Rechte und Pflichten der Parteien) hat.OGH 4 Ob 231/06h, 19.12.2006
- Nicht feststellungsfähig sind bloße rechtliche Qualifikationen, Eigenschaften oder Vorfragen eines Rechtes.OGH 9 Ob 250/02h, 18.12.2002
- Hier: Feststellungsbegehren, dass der Beklagte wider Treu und Glauben Bedingungen vereitelt habe und daher diese Bedingungen als eingetreten zu gelten hätten, ist durch § 228 ZPO nicht gedeckt.OGH 9 Ob 165/02h, 04.09.2002
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- Unzulässigkeit des Feststellungsbegehrens, das die Feststellung einer - wenn auch rechtlich erheblichen - Eigenschaft eines Rechtsverhältnisses zum Ziele hat (hier Feststellungsbegehren über den Umfang der Wirksamkeit eines vereinbarten Wiederkaufsrechts).OGH 1 Ob 241/71, 23.09.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038902 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 17.
- OGH 6 Ob 36/25z, 30.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 37/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 83/20a, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 16/21t, 03.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 30/19y, 24.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 73/18w, 25.01.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 99/17w, 23.10.2017
- OGH 9 ObA 39/17a, 28.06.2017
- OGH 5 Ob 147/16b, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Behauptet jemand Ihnen gegenüber ein Recht, können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass es nicht besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es dieses Recht überhaupt geben kann. Nötig ist aber, dass die Behauptung Ihre Rechtsstellung gefährdet und die Feststellung dagegen hilft.
Gegenstand eines Feststellungsurteils können auch einzelne rechtliche Folgen einer Rechtsbeziehung sein. Es muss also nicht immer die ganze Beziehung festgestellt werden.