Werden mehrere Eingriffe in mein Recht getrennt bewertet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (118 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allein der Umstand, dass die Beklagten als Gesellschafter einer OG nach § 128 UGB in Anspruch genommen werden, vermag den für die Zusammenrechnung nach § 55 Abs 1 Z 1 JN erforderlichen Zusammenhang nicht herzustellen.OGH 6 Ob 206/22w, 23.10.2023
- Hier: Rückforderung von Anwaltshonorar und Vorstandsvergütung.OGH 2 Ob 64/23k, 16.05.2023
- Hier: Zahlreiche Kaufverträge über Kraftfahrzeuge.OGH 8 Ob 28/21g, 25.01.2022
- Hier: Anfechtung von zwei Beschlüssen einer Eigentümergemeinschaft.OGH 5 Ob 154/20p, 07.10.2020
- Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte.OGH 7 Ob 28/20y, 19.02.2020
Alle 37 Ergänzungen anzeigen
- Ein tatsächlicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn allen Ansprüchen derselbe Klagsgrund zugrunde liegt und keiner der Ansprüche die Behauptung eines ergänzenden Sachverhalts – zumindest zum Grund des Anspruchs – erfordert.OGH 1 Ob 185/18i, 05.03.2019
- Hier: Mehrere im Rahmen einer Lebensgemeinschaft hingegebene Darlehen - (teilweise) keine Zusammenrechnung.OGH 1 Ob 95/18d, 19.06.2018
- Hier: „Verschiedene Änderungsbegehren nach § 16 Abs 2 WEG“.OGH 5 Ob 13/17y, 04.04.2017
- Hier: Mehrere Wettbewerbsverstöße (Vermarktung neun verschiedener Produkte mit jeweils unterschiedlichen vom Kläger beanstandeten Angaben).OGH 4 Ob 171/16z, 25.10.2016
- Hier: Ersatzanspruch nach dem AHG für Kosten der Bekämpfung mehrerer Bescheide.OGH 1 Ob 134/16m, 30.08.2016
- Hier: Gesellschaftsrecht.OGH 6 Ob 33/16w, 20.07.2016
- Dass alle geltend gemachten Ansprüche ein einziges „Rechtsschutzziel“ verfolgen, ist kein ausreichendes Kriterium für eine Zusammenrechnung.OGH 6 Ob 33/16w, 20.07.2016
- Hier: Anfechtung mehrerer Zahlungen ‑ Zusammenhang verneint.OGH 3 Ob 214/15i, 16.12.2015
- Der Zusammenhang liegt auch dann nicht vor, wenn einzelne, voneinander unabhängige Störungshandlungen verschiedene körperliche Teile der Liegenschaft betreffen, auch wenn diese in einer physischen Nähe zueinander stehen.OGH 4 Ob 96/15v, 16.06.2015
- Für die Zusammenrechnung genügt es nicht, dass alle Forderungen aus dem Vollmachtsverhältnis zwischen den Parteien entstanden sind.OGH 4 Ob 59/15b, 24.03.2015
- Ein rechtlicher Zusammenhang kann nicht daraus abgeleitet werden, dass in den beiden unterschiedlichen Fällen die gleiche Rechtsfrage zu lösen sei.OGH 8 Ob 128/14b, 19.12.2014
- Der Umstand, dass zwei (gesonderte) Kostenvoranschläge in Form und Art „deckungsgleich“ seien, führt nicht zu einem inneren tatsächlichen Zusammenhang.OGH 8 Ob 128/14b, 19.12.2014
- Hier: Verschiedene, wenn auch gleichartige Verträge zu gesonderten Bauvorhaben. Keine Zusammenrechnung.OGH 8 Ob 128/14b, 19.12.2014
- Hier: Gesonderte Transportaufträge iZm einem Transportunternehmervertrag.OGH 7 Ob 125/14d, 10.09.2014
- Hat die Klägerin für alle Ansprüche den Rechtsgrund der Eigentumsfreiheit (§ 523 ABGB) für sich in Anspruch genommen und auf diesen den für alle Ansprüche gleichermaßen gültigen Sachverhalt gestützt, dass die Beklagten einen Balkon in ihre Wohnung einbezogen und dadurch in das Eigentumsrecht der Klägerin eingegriffen hat, besteht hinsichtlich Störungsobjekt und Störungshandlung Identität. Die Zusammenrechnungsvoraussetzungen nach § 55 Abs 1 Z 1 JN liegen somit vor.OGH 5 Ob 169/13h, 30.06.2014
- Hier: Bloß gleichartige Ansprüche aus mehreren Gewinnzusagen im Sinne des § 5j KSchG sind getrennt zu behandeln und nicht zusammenzurechnen.OGH 1 Ob 53/14x, 24.04.2014
- Hier: Aus einem Kartellrechtsverstoß abgeleitete Schadenersatzansprüche beruhen nicht auf demselben tatsächlichen und rechtlichen Grund, sondern werden lediglich aus gleichartigen Verträgen abgeleitet, die unterschiedlich beurteilt werden können.OGH 6 Ob 186/12i, 16.12.2013
- Der bloße Umstand, dass alle Forderungen des Beklagten im Rahmen der ihm übertragenen Sachwalterschaft gestellt wurden, reicht nicht aus; sind doch zehn unterschiedliche Anträge auf Bestimmung von Belohnungen und Entschädigungen an das Pflegschaftsgericht zu beurteilen, die sich auf jeweils in unterschiedlichen Zeiträumen erbrachte Leistungen als Sachwalter beziehen.OGH 1 Ob 162/13z, 19.09.2013
- Hier: Schulgeld für vier Kinder.OGH 3 Ob 158/13a, 21.08.2013
- Hier: Erfordernis einer Bewertung des Berufungsgerichts nicht nur bezüglich jedes einzelnen Anspruchs auf Widerruf, dessen Erlöschen die Oppositionsklägerin behauptet hat, sondern auch einer Bewertung in Ansehung jedes einzelnen Widerrufsadressaten.OGH 3 Ob 154/11k, 12.10.2011
- Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Hier: Drei Wettbewerbsverstöße der Beklagten.OGH 4 Ob 79/10m, 08.06.2010
- Für die Servitutenklage, die - wie hier - ebenfalls auf zeitlich, sachlich und räumlich getrennte Eingriffe in eine Servitut gestützt wird, kann für die Zusammenrechnung nichts anderes gelten.OGH 3 Ob 276/08x, 25.03.2009
- Keine Zusammenrechnung, wenn Klage auf zwei datum- und betragsmäßig verschiedene Zeichnungsvereinbarungen samt dazu geleisteten Zahlungen gestützt wurde.OGH 8 Ob 118/08y, 14.10.2008
- Ob die Voraussetzungen für eine Zusammenrechnung vorliegen, ist nach den Klagebehauptungen zu beurteilen.OGH 8 Ob 118/08y, 14.10.2008
- Ein solcher Zusammenhang folgt nicht schon aus mehreren Aufträgen über die Lieferung gleichartiger Sachen und dem Bestehen einer ständigen Geschäftsverbindung.OGH 8 Ob 105/03d, 18.09.2003
- Entscheidend sind der vom Kläger behauptete Sachverhalt und die Rechtsgrundlage der Ansprüche.OGH 6 Ob 158/01f, 05.07.2001
- Hier: Mehrere Werbeaufträge; gemeinsame Fakturierung kann nicht erforderlichen Zusammenhang herstellen.OGH 3 Ob 91/01f, 20.06.2001
- In einem solchen Fall ist jeder Anspruch gesondert zu beurteilen, ohne dass eine Zusammenrechnung stattfände.OGH 6 Ob 283/99g, 30.08.2000
- Ein tatsächlicher Zusammenhang liegt vor, wenn allen Ansprüchen derselbe Klagegrund zugrunde liegt und keiner der Ansprüche die Behauptung eines ergänzenden Sachverhalts erfordert. Ein rechtlicher Zusammenhang ist zu bejahen, wenn die Ansprüche aus demselben Vertrag oder derselben Rechtsnorm abgeleitet werden.OGH 1 Ob 173/98t, 28.07.1998
- Hier: Mehrere Ansprüche aus einer Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB, die sich auf verschiedene Eingriffshandlungen des Beklagten stützen.OGH 6 Ob 79/98f, 02.04.1998
- Zwischen der Zinsenforderung aus einer Ausgleichsbürgschaft und der Forderung aus einer Bürgschaft für den Ausfall im Ausgleichsverfahren besteht kein innerer tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang.OGH 1 Ob 709/83, 31.08.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037899 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 118.
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 264/22p, 27.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 58/22b, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/20p, 07.10.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 88/20g, 07.07.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 85/20s, 23.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/20i, 27.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/19g, 16.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
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Danach, ob zwischen ihnen ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang besteht. Beurteilt wird das nach Ihrem Vorbringen in der Klage, nicht nach späteren Behauptungen oder den Feststellungen des Urteils. Fehlt der Zusammenhang, wird jede Forderung für den Rechtsmittelzug einzeln betrachtet.
Wenn sich alle Ansprüche aus demselben Sachverhalt ableiten lassen. Das ist der Fall, wenn Ihr Vorbringen zu einem Anspruch schon ausreicht, um auch über die anderen zu entscheiden. Dass alle Ansprüche dasselbe Ziel verfolgen oder aus derselben Vertragsbeziehung stammen, genügt dagegen nicht.