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Ist ein falscher Schluss des Gerichts ein Aktenfehler?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Eine Schlussfolgerung des Gerichts kann keine Aktenwidrigkeit sein. Mit diesem Rechtsmittelgrund können Sie sie daher nicht bekämpfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (87 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Eine Schlussfolgerung kann nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit bilden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 87.

Im Gesetz

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