Ist ein falscher Schluss des Gerichts ein Aktenfehler?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Eine Schlussfolgerung des Gerichts kann keine Aktenwidrigkeit sein. Mit diesem Rechtsmittelgrund können Sie sie daher nicht bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (87 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Eine Schlussfolgerung kann nicht den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit bilden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Schlussfolgerungen auf aktenmäßiger Grundlage stellen den Revisionsgrund nicht her; somit kann im angeblichen Widerspruch einer Folgerung des Berufungsgerichts mit von ihm übernommenen erstgerichtlichen Feststellungen nicht aktenwidrig sein.OGH 3 Ob 155/05y, 24.11.2005
- Hier: Bekämpfung einer Bewertung der konkret getroffenen Feststellungen.OGH 8 Ob 11/04g, 29.03.2004
- Keine Aktenwidrigkeit, wenn die bekämpfte Tatsachenfeststellung durch die Beurteilung eines Prozessvorbringens als schlüssiges Geständnis gewonnen wurde.OGH 10 ObS 314/02b, 22.10.2002
- Dass eine angestrebte Feststellung nicht getroffen wurde, kann daher nicht aktenwidrig sein.OGH 7 Ob 113/01w, 07.05.2002
- Erwägungen der Tatsacheninstanzen, weshalb ein Sachverhalt als erwiesen angenommen wird oder bestimmte Feststellungen nicht getroffen werden können, fallen in das Gebiet der Beweiswürdigung und können daher eine Aktenwidrigkeit nicht begründen.OGH 10 ObS 340/01z, 30.10.2001
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Eine Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn für die bekämpften Tatsachenfeststellungen überhaupt keine beweismäßige Grundlage besteht, nicht aber dann, wenn sie - wie hier - durch Schlussfolgerungen aus Urkunden gewonnen werden.OGH 2 Ob 258/99a, 21.12.2000
- Wenn ein Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und der darauf beruhenden - wesentlichen - Tatsachenfeststellung im Urteil seine Ursache nicht im Übertragungsvorgang hat, sondern vom Ergebnis von Schlussfolgerungen des Richters ist, liegt keine Aktenwidrigkeit vor.OGH 1 Ob 564/94, 30.05.1994
- § 48 ASGGOGH 10 ObS 345/89, 05.12.1989
- Sofern sie aus Feststellungen, die durch die Aktenlage gedeckt sind, abgeleitet wird.OGH 4 Ob 14/84, 21.02.1984
- Auch wenn Beweisergebnisse andere tatsächliche Schlussfolgerungen zuließen.OGH 5 Ob 552/82, 26.04.1983
- Die Billigung einer Vermutung vermag eine Aktenwidrigkeit ebensowenig zu begründen, wie die Vermutung selbst.OGH 7 Ob 648/82, 13.01.1983
- Doch kann eine Aktenwidrigkeit auch eine Beweiswürdigungsfrage betreffen.OGH 7 Ob 531/81, 05.03.1981
- Gleich, ob tatsächlicher oder rechtlicher Natur.OGH 3 Ob 630/79, 23.01.1980
- Bekämpfung der Richtigkeit der rechtlichen Schlussforderungen.OGH 5 Ob 667/79, 11.12.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 87.
- OGH 7 Ob 44/26k, 15.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 2/26s, 20.02.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 32/25s, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 4/25h, 26.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 21/25d, 25.02.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 39/24g, 03.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 ObA 80/23g, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 107/23k, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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