Zum Inhalt springen

Zählt für den Rechtsweg nur, was in meiner Klage steht?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Pächter, Verpächter
Ob eine Sache vor die Gerichte gehört, beurteilt das Gericht ausschließlich nach dem, was in der Klage behauptet wird. Was die Gegenseite einwendet, spielt dafür keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (140 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges sind ausschließlich die Klagsbehauptungen maßgeblich (SZ 19/199; SZ 23/81; SZ 36/79).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 42 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 140.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zuständigkeit nach den Klagsangaben

Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.

günstig für Beklagter Schlüssige Klage und Urkundenhinweis

In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zulässigkeit des Rechtswegs
Verfahrensrecht · Zulässigkeit des Gerichtswegs
Verfahrensrecht · Rechtsweg und Berechtigung des Anspruchs
Verfahrensrecht · Zulässigkeit des Rechtswegs vor Gericht
Verfahrensrecht · Zuständigkeitsprüfung nach den Klagsangaben