Entscheidet mein kleines Kind selbst über die Besuche?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Vater, Mutter
Auch ein jüngeres Kind kann einen eigenen Willen äußern, und dieser wird gehört. Für die Regelung der Besuche kommt es darauf aber nicht entscheidend an, weil dem Kind die nötige Einsicht fehlt, was seinem Wohl dient.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Bei der Regelung des Besuchsrechtes kann es auf die Stellungnahme eines unmündigen Kindes nicht entscheidend ankommen; es kann zwar auch einem unmündigen Kind die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu bekunden, nicht abgesprochen werden, es fehlt aber die nötige Einsicht für eine Entscheidung, ob und inwieweit eine Besuchsregelung seinem Wohl und seinem Interessen förderlich ist (EFSlg 17339, 11330).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beachtlichkeit des Kindeswillens im Kontaktrechtsverfahren ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und wirft daher im Regelfall keine ehebliche Rechtsfrage auf.OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026
- Die Wünsche Minderjähriger sind ein im Obsorge- und Kontaktrechts-verfahren beachtliches Kriterium, von denen aber im Sinn des Kindeswohls abgewichen werden kann.OGH 9 Ob 90/16z, 26.01.2017
- Von einer Einsichts‑ und Urteilsfähigkeit eines Kindes ist nicht erst ab seinem 12. Lebensjahr auszugehen.OGH 10 Ob 53/16s, 19.07.2016
- Hier: Obsorgeregelung und Festlegung eines Kontaktrechts.OGH 10 Ob 53/16s, 19.07.2016
- Ein unmündiges Kind ist typischerweise nicht in der Lage, rational zu beurteilen, welche konkrete Ausgestaltung seiner zukünftigen Beziehungen zu den beiden Elternteilen für seine Entwicklung am Günstigsten ist.OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
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- Je älter ein bereits einsichts‑ und urteilsfähiges Kind ist, desto eher wird seinem Wunsch zu entsprechen sein (vgl 5 Ob 167/09h, 6 Ob 148/10y).OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Der Wille des Kindes stellt ein wichtiges, jedoch nicht allein maßgebliches Kriterium dar, da dieser nicht selten von außen beeinflusst ist und Schwankungen unterliegen kann (vgl 1 Ob 157/09h).OGH 2 Ob 19/11z, 30.05.2011
- Hier: Eine auf negative Beeinflussung durch die Mutter zurückführende Ablehnung des Kontaktes zum Vater.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
- Hier: Besuchsrecht der Großmutter.OGH 7 Ob 761/83, 12.01.1984
- Siehe 6 Ob 762/78.OGH 7 Ob 707/83, 13.10.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 29.
- OGH 4 Ob 194/25w, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 125/25a, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 4/25d, 25.02.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 38/24i, 24.04.2024
- OGH 5 Ob 101/19t, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Verwandte Fragen
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