Zum Inhalt springen

Entscheidet mein kleines Kind selbst über die Besuche?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Vater, Mutter
Auch ein jüngeres Kind kann einen eigenen Willen äußern, und dieser wird gehört. Für die Regelung der Besuche kommt es darauf aber nicht entscheidend an, weil dem Kind die nötige Einsicht fehlt, was seinem Wohl dient.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Bei der Regelung des Besuchsrechtes kann es auf die Stellungnahme eines unmündigen Kindes nicht entscheidend ankommen; es kann zwar auch einem unmündigen Kind die Fähigkeit, einen eigenen Willen zu bekunden, nicht abgesprochen werden, es fehlt aber die nötige Einsicht für eine Entscheidung, ob und inwieweit eine Besuchsregelung seinem Wohl und seinem Interessen förderlich ist (EFSlg 17339, 11330).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047937 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 29.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Freie Gestaltung des Besuchsrechts
Familienrecht · Kontaktrecht des Kindes zum Elternteil
Familienrecht · Befragung des Kindes zum Kontaktrecht
Familienrecht · Besuchsrecht und Kindeswohl
Familienrecht · Wille des Kindes bei der Obsorge