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Berücksichtigt das Gericht Änderungen beim Besuchsrecht bis zuletzt?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Väter, Mütter
Bei jeder Regelung des Kontakts zum Kind steht dessen Wohl an oberster Stelle. Deshalb müssen alle Entwicklungen, die während des Verfahrens eintreten, berücksichtigt werden, und zwar auch noch vom Obersten Gerichtshof.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Grundsatz der Bedachtnahme auf das Kindeswohl (§ 178a ABGB) - der oberste Grundsatz jeder Besuchsregelung - erfordert es, dass - auch noch vom OGH - alle während des Verfahrens eingetretenen Entwicklungen voll zu berücksichtigen sind. (Hier: Auslandsbesuchsrecht).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048056 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 56.

Im Gesetz

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