Wann darf das Gericht in die Erziehung meiner Familie eingreifen?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Kinder- und Jugendhilfe
Im Kindschaftsrecht gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass die Familie ihre Angelegenheiten selbst regelt. Dieser Grundsatz ist aber gemeinsam mit jener Regel zu lesen, nach der das Gericht eingreift, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
In dieser Regelung drückt sich der Grundsatz der Familienautonomie aus. Sie stellt einen ganz allgemeinen Grundsatz des Kindschaftsrechtes dar. Sie ist aber im Zusammenhang mit § 176 Abs 2 zweiter Satz ABGB zu lesen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur dann, wenn bei einer im Interesse des Kindes gebotenen Beschränkung der Obsorge zunächst die jeweils gelindesten Mittel angewendet werden, wird der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt.OGH 3 Ob 2/26d, 23.02.2026
- Hier: Aufhebung der Entscheidung mangels Einbeziehung aktueller Entwicklungen, da durch die Verbringung der Kinder ins Ausland allenfalls eine Kindeswohlgefährdung geschaffen wurde (Verfahren gemäß § 211 ABGB).OGH 7 Ob 36/23d, 24.05.2023
- Hier: Einmaliger Vorfall.OGH 1 Ob 151/22w, 14.09.2022
- Das Gericht darf die Obsorge nur insoweit beschränken, als dies zur Sicherung des Wohls des Kindes erforderlich ist.OGH 3 Ob 67/21f, 24.06.2021
- Hier: Soll die Durchführung eines Hausbesuchs im Haushalt eines Elternteils nur zur Abklärung einer solchen Gefährdung erforderlich sein, kommt mangels Gefährdung des Kindeswohls und einer dadurch bedingten Notwendigkeit der Änderung eines bestehenden Zustands eine Verfügung nach § 181 Abs 1 ABGB nicht in Betracht.OGH 1 Ob 179/17f, 15.12.2017
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Anordnung von Maßnahmen im Sinn des § 181 Abs 1 ABGB hat das Pflegschaftsgericht jedenfalls den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 182 ABGB) und der Familienautonomie zu berücksichtigen.OGH 5 Ob 17/17m, 04.05.2017
- Die Beschränkung der Obsorge ist letztes Mittel. Das Gericht darf nur aus schwerwiegenden Gründen davon Gebrauch machen.OGH 1 Ob 602/91, 09.10.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 22.
- OGH 3 Ob 2/26d, 23.02.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2 Ob 191/25i, 18.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 4/25s, 13.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 144/24p, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 158/23w, 22.11.2023
- OGH 7 Ob 36/23d, 24.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 122/19f, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 17/17m, 04.05.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
Verwandte Fragen
Familienrecht · Eingriff bei Gefährdung des Kindeswohls
Familienrecht · Änderung der elterlichen Rechte
Familienrecht · Entzug der Obsorge als letztes Mittel
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