Wie wird eine Erklärung ausgelegt, die ich erhalten habe?
betrifft Vertragspartner, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument
Eine Erklärung, die an Sie gerichtet ist, wird so ausgelegt, wie Sie sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung aller für Sie erkennbaren Umstände verstehen mussten. Sie sind dabei verpflichtet, mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der andere gemeint hat.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Nach den von der Lehre und der Rechtsprechung entwickelten Auslegungsgrundsätzen sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der ihm erkennbaren Umstände im Einzelfall verstehen musste. Der Erklärungsempfänger ist nach Treu und Glauben gehalten, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Auslegung einer Willenserklärung richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.OGH 8 ObA 17/13b, 29.04.2013
- Bei der Beurteilung nach dem Empfängerhorizont ist das zu berücksichtigen, was dem Empfänger bekannt war und bei der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit erkennbar war.OGH 2 Ob 533/95, 24.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053866 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 11.
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 14/24k, 24.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/23a, 18.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 170/18f, 29.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/18m, 18.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Auslegung nach dem Empfängerhorizont
Arbeitsrecht · Auslegung der Kündigungserklärung
Verfahrensrecht · Auslegung von Erklärungen im Prozess
Vertragsrecht · Verständnis des Empfängers
Vertragsrecht · Auslegung nach dem Empfängerhorizont