Wer muss beweisen, dass ein Unfall nicht zu verhindern war?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (31 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1970)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: U6-Wien.OGH 2 Ob 262/06b, 30.11.2006
- Bei mehreren möglichen Versionen des Unfallsgeschehens ist im Zweifel wegen der den Halter treffenden Beweislast von der für den Geschädigten günstigsten bzw für den Fahrzeughalter ungünstigsten Voraussetzung auszugehen.OGH 2 Ob 260/04f, 22.09.2005
- Der Haftpflichtschuldner hat den Nachweis der fehlenden Kausalität zu erbringen.OGH 2 Ob 253/03z, 30.10.2003
- Den Nachweis der fehlenden Kausalität oder der Einhaltung jeder gebotenen Sorgfalt muss hiebei der Haftpflichtschuldner erbringen, wobei Zweifel zu seinen Lasten gehen.OGH 2 Ob 6/98s, 23.04.1998
- Auch für das Vorliegen der in § 3 EKHG genannten Ausschlusstatbestände trifft die Beweislast Betriebsunternehmer oder Halter.OGH 2 Ob 86/98f, 02.04.1998
- Haftet der Belangte nach den Vorschriften des EKHG, so kann er sich ua davon befreien, wenn er beweist, dass ein unabwendbares Ereignis (§ 9 EKHG) vorliegt.OGH 2 Ob 86/98f, 02.04.1998
- Bei der Erbringung des Entlassungsbeweises hat der Halter zu beweisen, dass ein unabwendbares Ereignis vorliegt. Hier: SesselliftOGH 2 Ob 36/87, 25.08.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 31.
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 205/18p, 29.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 155/17h, 24.10.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 116/17y, 20.06.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EKHG §9 Abs2 E
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.
Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.