Gilt der Schutz vor Stillschweigen auch bei Vertragsverlängerungen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klausel zur "automatischen Verlängerung" des "Abos", wenn nicht vor dem Ende des "Probe-Abos" vom Verbraucher dieses gekündigt wird [Klausel 7 u 8].OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024
- Nach der Judikatur zu § 6 Abs 1 Z 2 KSchG soll die Bestimmung gewährleisten, dass dem Verbraucher die Bedeutung seines Verhaltens noch einmal vor Augen geführt wird. Ob dies durch eine bestimmte Mitteilungsform hinreichend deutlich geschieht, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 4 Ob 80/17v, 24.08.2017
- Die in § 6 Abs 1 Z 2 KSchG vorgesehene Hinweispflicht ist in die AGB‑Klausel aufzunehmen.OGH 7 Ob 52/17y, 14.06.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 9.
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 43/25a, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 184/24y, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 196/23m, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das besondere Kündigungsrecht für Verträge über wiederkehrende Lieferungen gilt nur für die im Gesetz genannten Verträge und wird nicht auf andere übertragen. Für andere Dauerverträge schützt Sie die Regel gegen unangemessen lange Bindungsfristen. Die Wertungen der besonderen Bestimmung fließen dabei nicht ein.
Nach dieser Bestimmung nicht. Das Kündigungsrecht für Verträge über wiederkehrende Leistungen setzt voraus, dass Sie sich zu wiederholten Zahlungen verpflichtet haben. Zahlen Sie einmalig einen Gesamtbetrag, etwa bei einem Dauergrabpflegevertrag mit Einmalerlag, greift es nicht.