Wann werde ich als Hauptmieter anerkannt?
günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Vermieter, Hauseigentümer
Sie können nur dann als Hauptmieter anerkannt werden, wenn der Hauptmietvertrag allein dazu geschlossen wurde, die Wohnung weiterzuvermieten und die Rechte des Hauptmieters zu umgehen. Es muss also ein Umgehungsgeschäft vorliegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Materiellrechtliche Voraussetzung des Anspruches auf Anerkennung als Hauptmieter nach § 2 Abs 3 MRG ist das Vorliegen eines Umgehungsgeschäftes, dass nämlich der Hauptmietvertrag nur zur Untervermietung durch den Hauptmieter und zur Umgehung der dem Hauptmieter nach dem MRG zustehenden Rechte geschlossen worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Indiz für die Umgehungsabsicht liegt in der Vermietung von mehr als einer Wohnung durch denselben Hauptmieter.OGH 5 Ob 56/98s, 15.09.1998
- Dolus eventualis genügt.OGH 5 Ob 420/97v, 10.02.1998
- Die Umgehungsabsicht muss bei beiden Parteien des formellen Hauptmietvertrages gegeben ein. Es genügt allerdings, wenn beide Teile die Umgehung wenigstens in Kauf nahmen.OGH 5 Ob 59/94, 31.05.1994
- Eine diesbezügliche, gemäß § 37 Abs 1 Z 1 MRG im Außerstreitverfahren auszusprechende Anerkennung wirkt ex tunc.OGH 8 Ob 511/91, 24.09.1992
- Es genügt, dass eine der Parteien diesen Hauptmietvertrag in Umgehungsabsicht geschlossen hat.OGH 3 Ob 552/91, 29.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 22.
- OGH 5 Ob 148/25p, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/25v, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 231/22i, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/22z, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/19i, 22.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 2 · Haupt- und Untermiete
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