Wer muss beweisen, dass ich Hauptmieter bin?
günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Vermieter, Antragsteller
Sie müssen als Antragsteller die Voraussetzungen für die Anerkennung als Hauptmieter beweisen, aber nur in dem Ausmaß, das Ihnen zumutbar ist. Haben Sie das getan, müssen die Gegner jene Umstände offenlegen, die allein in ihrem Bereich liegen und Ihren Nachweis entkräften könnten.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Die Textierung des § 2 Abs 3 MRG ist so zu verstehen, daß der Antragsteller das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung als Hauptmieter zu beweisen hat, die Gegner aber - wenn der Antragsteller seiner Beweispflicht in dem zumutbaren Ausmaß nachgekommen ist - die allein in ihrer Sphäre liegenden Umstände darzutun und offenzulegen haben, die den erbrachten Nachweis entkräften.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Indizien für eine Umgehungsabsicht können entkräftet werden. Ob dem Hauseigentümer bzw dem Hauptmieter eine solche Entkräftung gelungen ist, kann immer nur auf Grund der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 5 Ob 94/03i, 13.05.2003
- Durch das 3.WÄG wurde die schon vorher entwickelte Judikatur nunmehr festgeschrieben, wonach die Beweislast dafür, daß dennoch keine Umgehungsabsicht vorlag, zu Vermieter und Hauptmieter verschoben wurde; dabei genügt es, daß die Umgehung zumindest in Kauf genommen (dolus eventualis) wird.OGH 5 Ob 2034/96w, 17.12.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 12.
- OGH 5 Ob 148/25p, 30.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/25v, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 225/24k, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 231/22i, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 15/22z, 24.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/19i, 22.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 2 · Haupt- und Untermiete
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