Ist der Austausch einer alten Anlage noch Erhaltung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- „Fertigstellung“ kann nicht als „Erhaltung“ im § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 qualifiziert werden.OGH 5 Ob 136/13f, 27.11.2013
- Die Judikatur, wonach auch eine den wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten entsprechende Erneuerung (Verbesserung) schadhaft gewordener Teile des Hauses als Erhaltungsarbeit iSd § 3 Abs 2 MRG qualifiziert werden kann ("dynamischer Erhaltungsbegriff"), hatte immer die Schaffung eines adäquaten Ersatzes (den substanzerhaltenden Austausch) zum Gegenstand. Dass der Vermieter die ihm obliegende Erhaltung eines schadhaften (gefährlichen) Kamins durch einen Fernwärmeanschluss des Hauses (der Wohnung des betroffenen Mieters) abwenden will, fällt nicht darunter. Insoweit liegt keine vom Mieter iSd § 8 Abs 2 Z 1 MRG zu duldende Erhaltungs- bzw Verbesserungsarbeit vor.OGH 5 Ob 223/02h, 05.11.2002
- Hier: Fensteraustausch: Holz- oder Kunststoffenster.OGH 5 Ob 15/96, 27.02.1996
- Hier: Funktionsuntüchtiger Waschkessel durch Maschine.OGH 5 Ob 139/95, 17.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 13.
- OGH 5 Ob 203/23y, 25.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 128/23v, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 145/22t, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/22x, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 153/22v, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/22s, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 149/19a, 22.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 61/19k, 31.07.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 230/17k, 13.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 198/17d, 20.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- MRG § 8 · Umfang des Benützungsrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur in einem Verfahren, in dem von ihm Erhaltungsarbeiten verlangt werden, und nur dann, wenn er diesen Einwand selbst erhebt oder mitträgt. Er kann dann geltend machen, dass die Kosten dieser und der übrigen nötigen Reparaturen die Wohnungen unvermietbar machen würden. Für bevorzugte Arbeiten, etwa gegen Baugebrechen, die Personen oder Sachen gefährden, gilt diese Grenze nicht.
Nein. Haben Sie als Mieter den Aufwand für die Erhaltung eines mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts schon vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung getragen, können Sie Ihren Ersatzanspruch nicht auf diese damals noch nicht geltende Erhaltungspflicht des Vermieters stützen.