Welche Anforderungen hat ein vereinbarter Kündigungsgrund?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein besonders wichtiges Interesse der klagenden Partei am Tierhaltungsverbot.OGH 2 Ob 134/19y, 27.02.2020
- Hier: Beurteilung folgender in den Nutzungsvertrag aufgenommenen Klausel: „Das Mitglied verpflichtet sich, innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsbeginn bestehende Miet- oder sonstige Rechte an einer anderen Wohnung nachweislich aufzugeben und auf Verlangen der Genossenschaft entsprechende Urkunden, wie Kündigungsschreiben oder Aufhebungsvereinbarungen, vorzulegen. Sollte das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird dies ausdrücklich als wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 30 Abs 1 und Abs 2 Z 13 MRG vereinbart […].“OGH 9 Ob 21/19g, 15.05.2019
- Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, betrifft typisch den Einzelfall und begründet im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 8 Ob 105/14w, 30.10.2014
- Hier: Beendigung eines Fruchtgenussrechts.OGH 3 Ob 181/13h, 28.11.2013
- Hier: Eine Auslegung des Vertrags im Sinn einer Einschränkung auf gewichtige Änderungen kommt wegen des Bestimmtheitserfordernisses nicht in Betracht, weil die Kündigungsvereinbarung den geltend gemachten Kündigungstatbestand nicht einmal andeutungsweise erläutert.OGH 5 Ob 205/07v, 19.02.2008
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- Eine Vereinbarung, wonach jede Änderung vereinsrechtlicher Verhältnisse, damit auch jeder Wechsel eines Vereinsvorstands, den Kündigungstatbestand herstellen würde, käme den übrigen in § 30 Abs 2 MRG angeführten Gründen an Gewicht keineswegs nahe.OGH 5 Ob 205/07v, 19.02.2008
- Hier: Mit der Vertragsformulierung „... für Eisenbahnbetriebszwecke benötigt" wird nur ganz allgemein der Eigenbedarf des Eisenbahnunternehmens angeführt - Bestimmtheit verneint.OGH 3 Ob 185/07p, 27.11.2007
- Ein Erfordernis, bereits in den Mietvertrag aufzunehmen, dass der vereinbarte Kündigungsgrund, der ohnehin einem wichtigen Kündigungsgrund nahekommen muss, für den Vermieter "wichtig und bedeutsam" ist, bzw, aus welchen Gründen dieser vereinbarte Kündigungsgrund "wichtig und bedeutsam" sein soll, lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen.OGH 2 Ob 79/03m, 12.02.2004
- Welcher nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG im Vertrag schriftlich als Kündigungsgrund vereinbarte Umstand als für den Vermieter "wichtig und bedeutsam" anzusehen ist, ist jedenfalls eine Frage der Wertung des Einzelfalls. Nichts anderes gilt für die von der Judikatur des Obersten Gerichtshofs geforderte Bestimmtheit.OGH 3 Ob 216/03s, 17.12.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070752 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 177/23k, 13.11.2023
- OGH 4 Ob 133/18i, 17.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/16x, 27.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, und der Grund muss nicht in der Person des Mieters oder Pächters liegen. Bei Bestandverhältnissen, die nicht unter das Mietrechtsgesetz fallen, kann es auch aus anderen Umständen unzumutbar werden, weiter an den Kündigungsverzicht gebunden zu bleiben.
Der Kündigungsschutz darf nicht dadurch umgangen werden, dass im Mietvertrag ganz allgemein der Verkauf der Liegenschaft als wichtiger Grund vereinbart wird, ohne dass der Vermieter ein Bedürfnis nach dieser Auflösungsmöglichkeit hat. Zulässig ist es dagegen etwa, den ernstlich erwogenen Verkauf eines Einfamilienhauses oder eines Objekts in einem Fabriksareal als Kündigungsgrund zu vereinbaren. In einem solchen Fall kann auch der neue Eigentümer die Kündigung aussprechen.