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Reicht ein Hinweis wie trocken lagern als Warnung aus?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Käufer, Hersteller, Händler, Geschädigte
Der Hersteller muss Sie auf gefährliche Eigenschaften seines Produkts hinweisen. Ein Hinweis wie trocken lagern warnt nur vor einem Schaden am Produkt selbst und macht nicht deutlich, dass sonst etwa Feuergefahr entstehen kann.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Zur Instruktionspflicht des Herstellers gehört es, den Benützer auf gefährliche Eigenschaften des Produktes hinzuweisen. Der Hinweis "trocken lagern" warnt zwar vor einem Schaden am Produkt, zeigt aber nicht auf, dass andernfalls Feuergefahr besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071549 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Genannte Normen

PHG §5 Abs1 Z1; PHG §5 Abs1 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Fürsorgepflicht des Werkbestellers

Ja. Wer ein Werk bestellt, trifft eine ähnliche Fürsorgepflicht wie ein Arbeitgeber; sie ist unabdingbar und umfasst auch Sachschäden sowie die Warnung über gefährliche Umstände. Sie gilt für die Sicherheit der Arbeitsstätte und beigestellter Geräte, entfällt aber, wenn das Werk allein im Bereich des Unternehmers entsteht und vom Besteller keine Gefahr ausgeht.

günstig für Unternehmer Rufschädigende Äußerung über Waren

Für eine Gefährdung müssen Sie nicht nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Es genügt, dass die Äußerung geeignet war, solche Nachteile herbeizuführen. Die Aussage über Ihre Ware, das sei ein Dreck, ist dafür geeignet.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verständlichkeit von Warnhinweisen
Schadenersatz · Deutlichkeit von Warnhinweisen
Vertragsrecht · Warnpflicht des Verkäufers
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Schadenersatz · Haftung für gefahrenträchtige Verwendung