Reicht ein Hinweis wie trocken lagern als Warnung aus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: tödliche Überdosierung bei Hustensaft.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Hier: Zu Instruktionsfehler iZm einer Gebrauchsinformation für eine Humanarzneispezialität („Hustensaft“) mit Ausführungen zu Art 59 Abs 1 lit c der RL 2001/83/EG, § 16 AMG und § 11 Abs 2 GebrauchsinformationsVO 2008.OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024
- Ein Instruktionsfehler kann sich auch aus dem gänzlichen Fehlen einer Anweisung oder Gebrauchsanleitung oder aufgrund inhaltlicher Mängel der gelieferten Gebrauchsanleitung ergeben.OGH 4 Ob 61/20d, 20.05.2020
- Hier: Benutzung eines Personenaufzugs mit selbstschließender Tür durch ein Kind und den mitgeführten Hund.OGH 1 Ob 216/11p, 24.11.2011
- Der Importeur beziehungsweise der Hersteller des Produkts können sich nicht durch (lediglich) einen generellen Verweis auf die Einholung ärztlichen Rates von ihrer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zur Gänze befreien.OGH 6 Ob 182/09x, 12.11.2009
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Holzlasur ohne - nicht eindringlich genug empfohlen - vorbeugenden Holzschutz nicht für erwarteten Schutz im Außenbereich geeignet.OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
- Der Hersteller muss den Benützer unter Umständen selbst vor widmungswidrigem Gebrauch zu warnen.OGH 6 Ob 162/05z, 21.06.2007
- Hier: Feuerwerksrakete (kein Instruktionsfehler).OGH 1 Ob 116/05y, 24.06.2005
- Hier: Lötlampe.OGH 5 Ob 108/04z, 29.10.2004
- Hier: Bruch von Kunststoffbrillenglas durch Schneeball.OGH 6 Ob 73/04k, 23.09.2004
- Die Pflicht zur Warnung vor gefährlichen Eigenschaften des Produkts besteht aber nur bei einem Schutzbedürfnis des Verbrauchers, also, wenn der Hersteller/Importeur damit rechnen muss, dass ein Produkt in die Hände von Personen gerät, die mit den Produktgefahren nicht vertraut sind.OGH 2 Ob 311/03d, 15.01.2004
- Ob derartige Produktinstruktionen erforderlich sind, entscheidet sich regelmäßig nach der Kasuistik des Einzelfalles.OGH 7 Ob 245/02h, 13.11.2002
- Hier: Rollbare Raumtrenner, die beim Verschieben leicht kippen.OGH 1 Ob 169/02p, 30.09.2002
- Der Hersteller hat den jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik ausreichend zu beobachten und nach Bekanntwerden der Nebenwirkungen durch ausdrückliche Warnung ihrer Instruktionspflicht nachzukommen.OGH 9 Ob 76/99p, 14.04.1999
- Der Hersteller hat unter Umständen selbst vor widmungswidrigem Gebrauch zu warnen.OGH 1 Ob 53/98w, 24.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071549 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 4 Ob 19/24h, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 224/23m, 28.05.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 152/21w, 16.09.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 61/20d, 20.05.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
PHG §5 Abs1 Z1; PHG §5 Abs1 Z2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer ein Werk bestellt, trifft eine ähnliche Fürsorgepflicht wie ein Arbeitgeber; sie ist unabdingbar und umfasst auch Sachschäden sowie die Warnung über gefährliche Umstände. Sie gilt für die Sicherheit der Arbeitsstätte und beigestellter Geräte, entfällt aber, wenn das Werk allein im Bereich des Unternehmers entsteht und vom Besteller keine Gefahr ausgeht.
Für eine Gefährdung müssen Sie nicht nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden eingetreten ist. Es genügt, dass die Äußerung geeignet war, solche Nachteile herbeizuführen. Die Aussage über Ihre Ware, das sei ein Dreck, ist dafür geeignet.