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Zählt meine Mitarbeit im Betrieb bei der Scheidung?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unternehmer
Oberster Grundsatz bei der Aufteilung ist die Billigkeit. Sie verlangt, dass auch jener Wertzuwachs berücksichtigt wird, der auf der Mitarbeit eines Ehegatten beruht und nur deshalb nicht in die Aufteilungsmasse fällt, weil er in einem Unternehmen entstanden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Oberster Grundsatz bei der Aufteilung der Vermögenswerte ist die Billigkeit; sie fordert es, den auch auf der Mitarbeit des Ehegatten beruhenden Wertzuwachs zu berücksichtigen, der nur deshalb nicht in die Aufteilungsmasse fällt, weil er in einem Unternehmen entstanden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079235 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 33.

Genannte Normen

EheG §83

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