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Verlängert die Zusage des Handwerkers meine Frist?

günstig für Unternehmer betrifft Besteller, Bauherren, Konsumenten, Handwerker
Nein. Erklärt der Unternehmer nur, er sei zur Behebung jener Mängel bereit, für die er einstehen muss, und nur soweit ihn eine gesetzliche Pflicht trifft, ist das weder ein Anerkenntnis noch ein gemeinsames Bemühen um eine außergerichtliche Klärung. Die Frist läuft daher weiter.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.08.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Erklärung des Werkunternehmers, daß er nur zur Behebung der von ihm zu verantwortenden Mängel und nur, soweit hiezu eine gesetzliche Verpflichtung für ihn bestehe, bereit sei, ist weder ein Anerkenntnis noch eine den Fristenlauf beeinflussende einvernehmliche Bemühung um außergerichtliche Sachverhaltsklärung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0089000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bei Mängeln

Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.

günstig für Konsument Widerspruchsrecht in Geschäftsbedingungen

Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.

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