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Hindert ein eingetragenes Wohnrecht die Aufteilung in Eigentumswohnungen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnrechtsberechtigte
Die Einräumung von Wohnungseigentum ist eine besondere Form der Aufteilung in Natur. Dass dabei ein bereits im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht übernommen werden muss, steht ihr nicht entgegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 25.

Im Gesetz

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