Hindert ein eingetragenes Wohnrecht die Aufteilung in Eigentumswohnungen?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Wohnrechtsberechtigte
Die Einräumung von Wohnungseigentum ist eine besondere Form der Aufteilung in Natur. Dass dabei ein bereits im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht übernommen werden muss, steht ihr nicht entgegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vgl: RS0134291OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023
- Hier: Allfällige Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum in Aufteilungsverfahren nach § 81 EheG und bestehendes Veräußerungsverbot eines Dritten.OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023
- Für die Möglichkeit des Dachbodenausbaus und die daraus gegebenenfalls realisierbare Wertsteigerung der Liegenschaft spielen offenbar primär noch nicht abschließend geklärte statische Anforderungen eine entscheidende Rolle. Diese Tatfragen, also die rein faktischen Möglichkeiten für die Verwertung des Dachbodens, hängen dagegen nicht von der Art der Teilung ab. Egal, ob also Zivil- oder Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung erfolgt, an den technischen Möglichkeiten des Dachbodenausbaus und dem damit verbundenen Wertschöpfungspotenzial ändert sich durch die Teilungsart nichts.OGH 5 Ob 133/14s, 18.11.2014
- Da sich ein Wohnungseigentumsobjekt stets zur Gänze auf ein und derselben Liegenschaft befinden muss, ist ein grenzüberschreitendes Wohnungseigentum nicht möglich.OGH 5 Ob 52/14d, 20.05.2014
- Ihr ist dann der Vorrang einzuräumen, wenn sie möglich und tunlich ist.OGH 5 Ob 4/09p, 28.04.2009
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- Die Begründung von Wohnungseigentum an einem Objekt, an dem selbständiges Stockwerkseigentum besteht, wäre als weitere Zerstückelung materieller Teile eines Gebäudes zu werten und unterliegt damit dem Teilungsverbot des § 2 Satz 2 des Gesetzes vom 30. 3. 1879, RGBl 1879/50.OGH 5 Ob 236/07b, 22.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106352 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 25.
- OGH 5 Ob 129/25v, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 25/25z, 23.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 12/24m, 08.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 167/22b, 24.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 114/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 60/22t, 11.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 121/21m, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 109/21x, 14.06.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/18i, 03.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 830
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 3 · Begründung von Wohnungseigentum; Titel, Zustimmung, Beschränkung
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