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Wird mein Schaden gekürzt, wenn mehrere ihn verursacht haben?

günstig für Bauherr betrifft Bauherren, Geschädigte, Bauunternehmer, Architekten
Steht nicht fest, wer den Schaden verursacht hat, trägt das Risiko dieser Unklarheit, wer im Verdacht steht. Hat auch der Geschädigte selbst zum Schaden beigetragen, wird er wie ein Schädiger behandelt und der Schaden anteilig geteilt. Lässt der Bauherr die Bauaufsicht von einem eigens dafür bezahlten Architekten führen, können die ausführenden Firmen ihm deren Fehler nicht als Mitverschulden vorhalten.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

a) Bei alternativer Kausalität geht das Unaufklärbarkeitsrisiko zu Lasten derer, die im Kausalitätsverdacht stehen. Beim Zusammentreffen von schuldhaftem Handeln des Schädigers und vom Geschädigten zu vertretender Umstände ist der Schaden gemäß § 1304 zu teilen. Hat neben mehreren Schädigern auch der Geschädigte eine Bedingung für den Schaden gesetzt, ist der Geschädigte wie die Schädiger zu behandeln. Die Verschuldensquoten sind im Verhältnis aller Beteiligter zueinander proportional aufzuteilen. Die Quoten sind dann zu einander einzeln in ein Verhältnis zu setzen. b) Die Bauaufsicht des Architekten, der hiefür vom Bauherrn gesondert entlohnt wird, wird zugunsten des Bauherrn ausgeübt, eine Verletzung mindert die Verantwortung der bauausführenden Unternehmer nicht, diese können dem Bauherrn gegenüber kein ihm zuzurechnendes Mitverschulden einwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107245 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 14.

Im Gesetz

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