Zum Inhalt springen

Wann muss ich mich ausdrücklich auf eine Feststellung berufen?

betrifft Kläger, Beklagte, Berufungswerber, Berufungsgegner
Führen Sie Ihre Rechtsrüge ordnungsgemäß aus, gelten alle Feststellungen im dafür vorgesehenen Teil des Urteils als in Bezug genommen. Nur auf Feststellungen, die anderswo im Urteil versteckt sind, etwa in der Beweiswürdigung, müssen Sie sich ausdrücklich stützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 18.11.2025 (68 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Der Berufungswerber stützt sich bei gesetzmäßiger Ausführung einer Rechtsrüge nur nicht auf solche erstrichterlichen Feststellungen "ausdrücklich" im Sinne des Gesetzes, die nicht in dem den Feststellungen vorbehaltenen Urteilsabschnitt, sondern in anderen Urteilsteilen "verborgen" sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112020 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 68.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rügepflicht in der Rechtsmittelbeantwortung
Verfahrensrecht · Rügepflicht in der Berufungsbeantwortung
Strafrecht · Reichweite der Berufung gegen den Schuldspruch
Verfahrensrecht · Fehlende Feststellungen im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Rügepflicht in der Berufungsbeantwortung