Komme ich zum Höchstgericht, wenn mein Anspruch anders eingeordnet wurde?
betrifft Kläger, Beklagter
Wie ein Vorbringen zu verstehen ist und auf welche rechtliche Grundlage die Ansprüche gestützt werden, ist für sich allein keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Darauf lässt sich ein Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof nicht stützen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die Beurteilung eines Vorbringens dahin, auf welchen Rechtstitel Klagsansprüche gestützt werden, ist für sich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zulässigkeit des Rechtswegs.OGH 1 Ob 257/15y, 28.01.2016
- Solange keine krasse Fehlbeurteilung vorliegt.OGH 4 Ob 4/12k, 28.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113563 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 29.
- OGH 4 Ob 201/25z, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 46/24h, 26.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 43/24t, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 32/23a, 29.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 92/23z, 04.07.2023
- OGH 9 ObA 98/22k, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 235/21a, 20.01.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 195/18i, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 111/18m, 28.08.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 30/18w, 17.07.2018, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Begründung eines Rechtsmittels an das Höchstgericht
Verfahrensrecht · Erhebliche Rechtsfrage muss entscheidend sein
Verfahrensrecht · Vertretbare andere Rechtsansicht
Verfahrensrecht · Schlüssigkeit der Klage
Vertragsrecht · Vertragsauslegung als Frage des Einzelfalls