Kann an einer Hausbesorgerwohnung Wohnungseigentum bestehen?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausbesorger
Grundsätzlich ist jede Wohnung für Wohnungseigentum geeignet, nicht aber eine Wohnung, deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Nutzung entgegensteht. Bei einer Wohnung, die der Unterbringung des Hausbesorgers dienen soll, ist das der Fall. Diese Widmung kann sich auch aus dem tatsächlichen Verhalten ergeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Grundsätzlich ist jede Wohnung - anders als zwingend allgemeine Teile der Liegenschaft - an sich wohnungseigentumsfähig, doch verliert sie diese Eigenschaft, wenn sie durch ihre Zweckbestimmung einer ausschließlichen Nutzung entgegensteht. Das ist bei einer Wohnung, die nach dem rechtswirksamen Widmungsakt der Unterbringung des Hausbesorgers dienen soll, der Fall (siehe jetzt § 1 Abs 4 WEG 1975 idF des 3. WÄG, der dies - bei an sich unveränderter Rechtslage gegenüber § 1 Abs 3 WEG 1975 aF und § 1 Abs 3 WEG 1948 - eindeutig klarstellt). Diese Widmung kann auch konkludent erfolgen. Wenn etwa Wohnungseigentümer eine Wohnung nachhaltig als Hausbesorgerwohnung verwenden oder der Wohnungseigentumsorganisator eine Wohnung zur Unterbringung des Hausbesorgers bestimmt, so kann dies als zumindest konkludente Widmung im Sinne des § 1 Abs 3 WEG 1948 beziehungsweise § 1 Abs 4 WEG 1985 idgF verstanden werden.
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kommt für die Nutzwertfestsetzung nicht nur auf die abstrakte Tauglichkeit von Objekten an, sondern auf die konkrete Widmung als Wohnungseigentumsobjekt, Zubehörwohnungseigentum oder allgemeinen Teil.OGH 5 Ob 157/11s, 20.03.2012
- Aus einer – nur mehrheitlichen – Entscheidung der Eigentümergemeinschaft, die vormalige Hausbesorgerwohnung zu vermieten, ist eine Änderung der Widmung als allgemeiner Teil nicht ableitbar. Die frühere Hausbesorgerwohnung verliert durch ihre Vermietung nicht ihre wohnungseigentumsrechtliche Qualität als allgemeiner Teil der Liegenschaft.OGH 5 Ob 205/10y, 20.12.2010
- Das rechtswirksame Zustandekommen und der Inhalt einer Widmung von Teilen einer im Wohnungseigentum stehenden Liegenschaft hängen vielfach von den konkreten Umständen des gerade zu beurteilenden Falls ab.OGH 5 Ob 290/07v, 03.06.2008
- Der Rechtsakt der Widmung kann im Stadium der Vorbereitung einer Wohnungseigentumsbegründung auch vom Wohnungseigentumsorganisator gesetzt werden.OGH 5 Ob 290/07v, 03.06.2008
- Hier: ZubehörswohnungseigentumOGH 5 Ob 182/07m, 06.11.2007
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- Hier: Umwidmung eines Wohnungseigentumsobjektes in einen Abstellraum für Fahrräder und Kinderwägen als allgemeinen Teil des Hauses.OGH 5 Ob 249/04k, 09.11.2004
- Spätere Widmungsänderungen können konkludent die Zustimmung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer finden, etwa durch die jahrelange widerspruchslose Hinnahme eines konsenslosen faktischen Zustands oder durch gemeinsame Bemühungen, Abweichungen vom ursprünglichen Bauplan über eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu sanieren.OGH 5 Ob 157/03d, 08.07.2003
- Eine Willenseinigung der Miteigentümer und Wohnungseigentümer zur Abänderung der Widmung kann auch konkludent erfolgen.OGH 5 Ob 86/03p, 13.05.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 5 Ob 78/22i, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/22z, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 54/21h, 14.06.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 73/20a, 18.06.2020, Fall aus Wien
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- OGH 5 Ob 248/18h, 25.04.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 41/18t, 18.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 6/18w, 13.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/17h, 23.10.2017, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 14/17w, 04.05.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 2 · Begriffsbestimmungen
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