Woraus ergibt sich, was zu meiner Eigentumswohnung gehört?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Käufer, Hausverwalter
Was zu Ihrem Wohnungseigentumsobjekt gehört und was Sie allein nutzen dürfen, ergibt sich aus der Widmung, die dem Wohnungseigentumsvertrag zugrunde liegt. Die Festsetzung der Nutzwerte schafft dafür keinen eigenen Rechtsgrund. Sie bildet die Widmung nur nach.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Der Rechtstitel für die einem Wohnungseigentümer zustehenden Nutzungsbefugnisse liegt nicht in der Nutzwertfestsetzung beziehungsweise Nutzwertbestimmung, sondern zunächst einmal in der Widmung (die wiederum Grundlage des Wohnungseigentumsvertrages ist). Die rechtswirksame Widmung gibt den Ausschlag dafür, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und dementsprechend vom jeweiligen Wohnungseigentümer ausschließlich genutzt werden darf. Die Festsetzung beziehungsweise Bestimmung der Nutzwerte schafft dagegen keinen eigenen Rechtsgrund für die Nutzung; sie hat die Widmung nur nachzuvollziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Widmung kann auch auf einer bloßen konkludent zustande gekommenen Willenseinigung der Miteigentümer beruhen, die sich gemäß § 863 ABGB etwa an lang geübten Nutzungen oder dem Baukonsens bei einvernehmlich vorgenommenen Um‑ und Ausbauten festmachen lässt.OGH 5 Ob 100/14p, 25.07.2014
- Die Nutzwert-(neu-)festsetzung schafft keinen eigenen Rechtsgrund für die Nutzung und regelt grundsätzlich nicht die Frage, wem Rechte an bestimmten Räumen zustehen.OGH 5 Ob 29/08p, 14.07.2008
- Der Rechtsakt der Widmung kann im Stadium der Vorbereitung einer Wohnungseigentumsbegründung auch vom Wohnungseigentumsorganisator gesetzt werden.OGH 5 Ob 290/07v, 03.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118149 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 16.
- OGH 5 Ob 142/25f, 14.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 50/25a, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 20/23y, 13.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 233/22h, 19.07.2023
- OGH 5 Ob 78/22i, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 73/20a, 18.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 76/20t, 03.06.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 72/19b, 13.06.2019
- OGH 5 Ob 18/19m, 21.05.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/18v, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 8 · Berechnung des Nutzwerts
- WEG 2002 § 9 · Ermittlung und Änderung der Nutzwerte
Verwandte Fragen
Wohnungseigentum · Widmung einer Eigentumswohnung
Wohnungseigentum · Gerichtliche Festsetzung der Nutzwerte
Wohnungseigentum · Nutzwerte und baurechtliche Bewilligung
Wohnungseigentum · Widmung als Grundlage der Nutzwerte
Wohnungseigentum · Hausbesorgerwohnung und Wohnungseigentum