Habe ich im Prozess genug vorgebracht, um zu gewinnen?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Ob Ihr Vorbringen eine bestimmte Tatsache enthält und ob es ausreichend genau ist, richtet sich nach dem einzelnen Fall. Solche Fragen haben keine Bedeutung über Ihr Verfahren hinaus. Der Oberste Gerichtshof prüft sie deshalb im Regelfall nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (274 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt. Auch ob das bisher erstattete Vorbringen so weit spezifiziert ist, dass es als Anspruchsgrundlage hinreicht beziehungsweise wie weit ein bestimmtes Vorbringen einer Konkretisierung zugänglich ist, ist eine Frage des Einzelfalls.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines "Thermofensters", für die die Beklagte als "Mitproduzentin" haften soll.OGH 4 Ob 187/25s, 27.04.2026
- Hier: Ob eine Baufortschrittsbekanntgabe schlüssig ist, ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 3 Ob 47/25w, 28.05.2025
- Hier: Die Auslegung des Berufungsgerichts, die bloß den Wortlaut des Vorbringens der Klägerin vor Augen hat, unterstellt der Klägerin ein absurdes und sinnwidriges Prozessverhalten. Es besteht nämlich kein vernünftiger Grund, der einen Kläger dazu veranlassen könnte, einen vertraglichen Anspruch nur unter der Bedingung geltend zu machen, dass sich ein inhaltsgleicher Anspruch auch aus dem Gesetz ergibt.OGH 2 Ob 39/25m, 29.04.2025
- Hier: Rekursverfahren.OGH 6 Ob 38/25v, 26.03.2025
- Hier: Verneint, dass bei der Behauptung baulicher Maßnahmen iZm einer behaupteten unmittelbaren Zuleitung gem § 364 Abs 2 ABGB konkrete Maßeinheiten anzugeben sind.OGH 1 Ob 100/24y, 09.10.2024
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- Hier: Wenn primär verfolgtes Rechtsschutzziel der Schutz des Eigentums ist und keine Regelung über die Benützung der Liegenschaft.OGH 10 Ob 10/22a, 24.05.2022
- Hier: zu § 31 Z 7 und 8 TAG.OGH 9 ObA 25/22z, 24.03.2022
- Hier: Ob Eventualantrag ein Minus ist.OGH 4 Ob 154/21g, 23.02.2022
- Hier: Verjährungseinrede.OGH 6 Ob 107/21k, 23.06.2021
- Hier: Klagsänderung.OGH 8 ObA 6/20w, 24.04.2020
- Diese Grundsätze gelten auch für das Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 111/18m, 28.08.2018
- Die Auslegung des Prozessvorbringens ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 7 Ob 226/13f, 29.01.2014
- Hier: Ob ein Vorbringen als Geständnis iSd § 266 ZPO zu werten gewesen wäre.OGH 9 ObA 48/12t, 22.08.2012
- Hier: Vorbringen nach Richterwechsel.OGH 4 Ob 62/12i, 11.05.2012
- Hier: Schlüssigkeit als Voraussetzung für die Erlassung eines Versäumungsurteils.OGH 4 Ob 207/11m, 27.03.2012
- Hier: Zeitlicher Umfang des Schlichtungsstellenantrags.OGH 5 Ob 235/11m, 20.03.2012
- Hier: Vorschussgrund nach UVG.OGH 10 Ob 103/11m, 14.02.2012
- Erklärungen über das „Nichtwissen“ können auf (noch) vertretbare Weise als schlüssiges Tatsachengeständnis iSd § 267 Abs 2 ZPO gewertet werden.OGH 1 Ob 119/10x, 10.08.2010
- Die Beantwortung der Frage, ob eine im Berufungsverfahren unzulässige Neuerung vorliegt, geht in ihrer Bedeutung über den Einzelfall nicht hinaus.OGH 2 Ob 163/09y, 27.05.2010
- Ob die Behauptungen für die Zulässigkeit einer Schmerzengeldnachforderung ausreichend konkret sind, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls.OGH 6 Ob 185/09p, 16.10.2009
- Die Auslegung von Parteivorbringen und Antrag gegen den erklärten Willen der Partei ist unvertretbar und daher aufzugreifen.OGH 5 Ob 67/09b, 09.06.2009
- Die Auslegung des Parteienvorbringens im Einzelfall wirft aber - abgesehen von Verstößen gegen Denkgesetze oder Unvereinbarkeit mit dem Wortlaut - keine erheblichen Rechtsfragen im Sinn des § 502 Abs 1 oder § 528 Abs 1 ZPO auf.OGH 4 Ob 55/09f, 12.05.2009
- Ob das Parteivorbringen hinreichend bestimmt ist, ist eine Frage des Einzelfalls, die keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn der § 502 Abs 1, § 519 Abs 2 ZPO begründet.OGH 9 ObA 24/08g, 01.04.2009
- Hier: Die Frage, ob das ausdrücklich zwei Punkte umfassende Begehren des Klägers (1. Aufhebung der Entlassung, 2. Feststellung des Bestehens des Dienstverhältnisses) zwei selbständige Begehren oder nur ein „einheitliches" Begehren darstellt.OGH 9 ObA 128/08a, 29.10.2008
- Die Frage, ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozessbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist beziehungsweise wie ein bestimmtes Vorbringen zu verstehen ist, stellt regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar, sofern das Berufungsgericht zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis gelangt ist.OGH 10 ObS 46/08z, 24.07.2008
- Der Frage der Auslegung einzelner Prozessbehauptungen in Bezug auf den konkret tatsächlich geltend gemachten Anspruch kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu (hier: Zeitraum für eine begehrte Rechnungslegung).OGH 4 Ob 68/08s, 08.07.2008
- Wie ein bestimmtes Klagebegehren beziehungsweise das dazu erstattete Prozessvorbringen zu verstehen ist, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass sich eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO grundsätzlich nicht stellt.OGH 1 Ob 126/08y, 20.06.2008
- Die Frage, wie ein Vorbringen einer Partei zu beurteilen ist und auf welchen Titel ein Anspruch gestützt wird, stellt für sich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung dar.OGH 8 Ob 27/08s, 28.04.2008
- Ob ein Vorbringen als erstattet anzusehen ist, hängt nach ständiger Rechtsprechung von den Umständen des Einzelfalls ab und stellt, soweit es sich um keine aus Gründen der Rechtssicherheit aufzugreifende Fehlbeurteilung handelt, regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 8 ObA 5/08f, 03.04.2008
- Die Frage, ob Feststellungen sich im Rahmen des geltend gemachten Klagegrundes oder der erhobenen Einwendungen halten, hat regelmäßig keine über den vorliegenden Rechtsstreit hinausgehende Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 8 Ob 129/07i, 28.02.2008
- Hier: Beurteilung, ob das Vorbringen der Beklagten im Sinne des Entlastungsbeweises nach § 9 EKHG ausreichend ist.OGH 2 Ob 30/07m, 28.06.2007
- Die Frage, ob ein ausreichendes Vorbringen zu den begehrten Zinsen erstattet wurde, kann nur jeweils nach den konkreten Umständen im Einzelfall beurteilt werden und stellt demgemäß regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar.OGH 9 Ob 17/07a, 30.05.2007
- Die Beurteilung der Schlüssigkeit und die Auslegung von Prozessbehauptungen wirft regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO auf.OGH 2 Ob 3/07s, 23.03.2007
- Hier: Vorbringen einer Partei zu einem Zwischenfeststellungsantrag.OGH 6 Ob 181/06w, 31.08.2006
- Hier: Auslegung des Umfangs der Rekurserklärung.OGH 9 ObA 70/06v, 11.08.2006
- Die einzelfallbezogene Auslegung von Prozesserklärungen bildet keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 8 Ob 28/04g, 29.03.2004
- Dies gilt jedoch nur, solange eine grobe Fehlbeurteilung nicht vorliegt.OGH 3 Ob 210/03h, 26.09.2003
- Dies gilt auch für die Frage, ob hinreichend substantiiertes Vorbringen für eine prozessuale Gegenforderung erstattet wurde.OGH 2 Ob 136/03v, 26.06.2003
- Die Frage, wie ein Vorbringen einer Partei zu beurteilen ist, ist für sich keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.OGH 5 Ob 307/02m, 21.01.2003
- Hier: Forderungsanmeldung gemäß § 103 KO.OGH 8 Ob 169/02i, 17.10.2002
- Gegenteiliges gilt im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit nur dann, wenn die Auslegung des Parteivorbringens mit seinem Wortlaut unvereinbar ist oder gegen die Denkgesetze verstieße.OGH 7 Ob 135/02g, 08.07.2002
- Die Frage, welchen Sachverhalt und welches Begehren ein Antrag enthält und wie der Antrag zu verstehen ist, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig und bildet keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG.OGH 10 Ob 222/00w, 20.02.2001
- Die Auslegung einer Anmeldung (Parteierklärung) beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ist regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG, soferne die Berufungsinstanz zu einem vertretbaren Auslegungsergebnis gelangt ist.OGH 8 ObS 249/99x, 21.10.1999
- Gegenteiliges gilt im Interesse der Wahrung der Rechtssicherheit nur dann, wenn die Auslegung des Parteivorbringens mit seinem Wortlaut unvereinbar ist.OGH 1 Ob 83/99h, 27.04.1999
- Der Frage der Auslegung einzelner Klagsbehauptungen auf ihre Behauptungstauglichkeit in Bezug auf den geltend gemachten Anspruch kommt keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.OGH 7 Ob 360/98m, 19.01.1999
- Ob ein in erster Instanz erstattetes konkretes Sachvorbringen ausreicht, um einen erstmals im Berufungsverfahren geltend gemachten Verschuldensvorwurf begründen zu können, kann lediglich anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.OGH 2 Ob 260/98v, 29.10.1998
- Der Frage, wie ein bestimmtes Vorbringen zu verstehen ist, kommt grundsätzlich keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu.OGH 5 Ob 21/97t, 23.10.1997
- Die Frage, ob in einem konkreten Einzelfall zur Höhe einer Forderung ein ausreichendes Bestreitungsvorbringen erstattet wurde, berührt keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 7 Ob 2229/96m, 18.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 166/25k, 12.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 17 Ob 20/25b, 25.02.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 201/25z, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 124/25d, 27.01.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
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