Reicht ein allgemeiner Hinweis für eine Preiserhöhung im Vertrag?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verstoß, weil der Wertsicherungsklausel keine näheren Aussagen dazu zu entnehmen sind, nach welchen Kriterien zu beurteilen ist, welcher Index dem Verbraucherpreisindex „am meisten entspricht“ und wer dies beurteilt.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
- § 6 Abs 1 Z 5 KSchG steht einer Weiterverrechnung des neuen Bauzinses nach § 14 Abs 1 Z 4 WGG nicht entgegen.OGH 5 Ob 223/14a, 27.01.2015
- Hier: Intransparenz einer AGB‑Verzinsungsklausel einer Emittentin von als Inhaberpapiere ausgestalteten Bankschuldverschreibungen mit Bezugnahme auf den 6‑Monats‑Euribor verneint.OGH 6 Ob 220/09k, 19.05.2010
- Hier: Unwirksamkeit einer Klausel über die Anpassung des Leasingentgelts in AGB für Finanzierungsleasingverträge. Die Klauselgestattet eine Erhöhung des Leasingentgelts auch dann, wenn die Änderung der „Gesamtinvestitionen" ohne Zustimmung des Verbrauchers erfolgte; Leasinggeber und Verkäufer könnten daher einen Vertrag zu Lasten des Verbrauchers schließen. Weiters Intransparenz wegen völliger Konturlosigkeit des Begriffs „Nebenkosten" und wegen Bezugnahme auf zwei einander ausschließende Parameter in der Zinsgleitklausel (Sechs-Monats-Euribor oder Drei-Monats-Euribor) (Klausel 3).OGH 4 Ob 59/09v, 08.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 14.
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 67/25h, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 23/24s, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 242/15d, 22.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.
Nein. Bezeichnet der Unternehmer die Summe ausdrücklich als vorläufige Auftragssumme, weist er damit deutlich genug darauf hin, dass er für die Richtigkeit seiner Schätzung nicht einsteht. Dieser Hinweis ist auch für Verbraucher verständlich genug.