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Darf die Bank mir alle Kosten der Eintreibung verrechnen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Kreditnehmer, Leasingnehmer, Banken
Nein. Eine Klausel, nach der Sie alle Kosten ersetzen müssen, die der Bank oder ihren Beauftragten notwendig und zweckdienlich erscheinen, ist unwirksam. Sie stellt nicht auf die tatsächlich zweckmäßigen Kosten und deren Verhältnis zur Forderung ab und benachteiligt Sie damit gröblich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (15 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2007)

Die Verpflichtung des Kreditnehmers, der Bank Betreibungskosten für Interventionen zu ersetzen, die der Bank oder ihren Beauftragten „notwendig und zweckdienlich erscheinen", geht anders als § 1333 Abs 2 ABGB nicht von objektiver Zweckmäßigkeit aus und verstößt daher gegen § 879 Abs 3 ABGB. Die Klausel verstößt außerdem gegen § 6 Abs 1 Z 15 KSchG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 15.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Zahlscheingebühr und Einzugsermächtigung

Ja, in maßvoller Höhe. Weil das Einzugsermächtigungsverfahren allen Beteiligten Vorteile bringt, dürfen Ihnen die Mehrkosten für die Nichterteilung einer Einzugsermächtigung mit einer mäßigen Zahlscheingebühr abgegolten werden; das benachteiligt Sie nicht gröblich. Gröblich benachteiligend wäre es dagegen, das Lastschriftverfahren als einzige zulässige Zahlungsart vorzuschreiben.

günstig für Unternehmer Hinweisklausel im Verbraucherkreditvertrag

Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.

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