Wie viel Zeit muss man mir für eine Abstimmung lassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zur Rechtswirksamkeit eines im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses ist es nicht erforderlich, dass die Initiatoren einer solchen Beschlussfassung vorweg einen Endtermin nennen, oder ein solcher für die Wohnungseigentümer zumindest bestimmbar ist..OGH 5 Ob 191/13v, 20.05.2014
- Die Überlegungsfrist dient nicht nur der eigenen Stimmabgabe, sondern auch der Werbung für den eigenen Standpunkt.OGH 5 Ob 191/13v, 20.05.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124152 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 77/25x, 05.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 222/24v, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 59/24y, 21.05.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 34/22v, 21.12.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 238/20s, 14.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- WEG 2002 § 25 · Eigentümerversammlung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, bei der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Angebote zur Abstimmung zu stellen. Er darf die Abstimmung also auf einzelne Angebote beschränken.
Drei Jahre. Verlangen Sie als Wohnungseigentümer Rechnung von jemandem, der die Liegenschaft auch nur tatsächlich verwaltet, gilt dieselbe dreijährige Frist wie gegenüber einem bestellten Verwalter. Das gilt auch gegenüber einem Miteigentümer oder einem Dritten.