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Darf ich beim Hauskauf gewachsenen Untergrund erwarten?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Hauseigentümer
Ja. Kaufen Sie ein Einfamilienhaus, ohne dass auf eine Besonderheit des Bodens hingewiesen wird, dürfen Sie im Allgemeinen davon ausgehen, dass der Untergrund natürlich gewachsen ist. Ein vereinbarter Gewährleistungsverzicht erstreckt sich nicht auf Eigenschaften, die Ihnen zumindest stillschweigend zugesagt wurden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 27.02.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2010)

Beim Erwerb eines Einfamilienhauses ohne Hinweis auf eine besondere Bodenbeschaffenheit kann im Allgemeinen ein natürlich gewachsener Untergrund erwartet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126093 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Gewährleistungsverzicht bei verborgenen Mängeln

Ja. Sie können auch auf Ansprüche wegen verborgener Mängel wirksam verzichten; ein umfassender Verzicht erfasst grundsätzlich sogar Mängel bei gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Nicht erfasst sind arglistig verschwiegene Mängel und das Fehlen ausdrücklich oder schlüssig zugesicherter Eigenschaften, und im Zweifel wird ein solcher Verzicht eng ausgelegt.

günstig für Verkäufer Offengelegte Mängel des Kaufobjekts

Nein. Wird Ihnen vor dem Kauf offengelegt, dass bestimmte Nachteile bei näherer Untersuchung zutage treten könnten, müssen Sie mit einem Abweichen von der sonst geschuldeten Qualität rechnen. Dann wird nur diese mindere Qualität zum Inhalt des Vertrags.

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