Zählt das Angebot eines Dritten als Angebot meines Vertragspartners?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beurteilung des Ablaufs der Gewährleistungsfrist unter Berücksichtigung eines von der Generalimporteurin betreffend den Motortyp EA288 im Juni 2019 versendeten Schreibens ("Abgasskandal")OGH 8 Ob 93/25x, 24.03.2026
- Hier: Software-Update (Dieselskandal) wurde von einem anderen Unternehmen aufgespielt.OGH 7 Ob 31/24w, 17.04.2024
- Hier: Die beklagte Händlerin hat bis zur Revision nicht bestritten, dass die (versuchte) Mängelbehebung bei ihr durchgeführt wurde.OGH 10 Ob 41/23m, 16.04.2024
- Ein Käufer, der unter Hinweis auf die Betroffenheit seines Fahrzeugs vom „Dieselskandal“ zur Durchführung eines Software-Updates aufgefordert wird und dieses Update in der Werkstätte der beklagten Händlerin durchführen lässt, muss dieses Verhalten dahin verstehen, dass die Gewährleistung aus dem Verkauf eines den geltenden Abgasvorschriften widersprechenden Fahrzeugs anerkannt und auf die Einrede der bereits eingetretenen Verjährung verzichtet wird.OGH 8 Ob 118/23w, 11.01.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 8.
- OGH 8 Ob 93/25x, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 17/24v, 28.03.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 31/24w, 17.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 41/23m, 16.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 54/23y, 12.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 118/23w, 11.01.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 184/23d, 19.12.2023, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird Ihnen vor dem Kauf offengelegt, dass bestimmte Nachteile bei näherer Untersuchung zutage treten könnten, müssen Sie mit einem Abweichen von der sonst geschuldeten Qualität rechnen. Dann wird nur diese mindere Qualität zum Inhalt des Vertrags.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.