Zum Inhalt springen

Muss im Urteil ein genauer Unterhaltsbetrag stehen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Beklagte
Ein Urteil über rückständigen Unterhalt muss einen bestimmten Betrag nennen. Ein Zusatz, dass allfällige Zahlungen abzuziehen sind, genügt nicht, weil daraus nicht vollstreckt werden kann. Sie dürfen nur zu dem verurteilt werden, was Sie tatsächlich schulden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Eine Verurteilung des Beklagten zur Leistung der bis zum Schluss der Verhandlung in I. Instanz aufgelaufenen Unterhaltsbeträge "abzüglich allfälliger Zahlungen" entspricht nicht den Erfordernissen des § 7 EO. Der Beklagte hat im Hinblick auf die Bestimmungen des § 35 EO einen Anspruch darauf, zu nicht mehr verurteilt zu werden, als er tatsächlich schuldig war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000588 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 19.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Rückforderung von einstweiligem Unterhalt

In der Regel nicht. Der einstweilige Unterhalt wird nicht bloß gesichert, sondern Ihnen als in der Regel endgültig zustehender Betrag zugesprochen; er ist deshalb möglichst genau nach den gesetzlichen Regeln zu bemessen. Nur wer ihn in schlechtem Glauben bezogen hat, kann zur Rückzahlung verpflichtet werden.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt für die Vergangenheit und Verjährung

Unterhaltsansprüche können grundsätzlich auch für die Vergangenheit gestellt werden. Für sie gilt die allgemeine Verjährung für rückständige jährliche Leistungen; die besondere Frist des Eherechts wird darauf nicht sinngemäß angewendet.

Verwandte Fragen

Exekution · Mindestbetrag bei Unterhaltspfändung
Verfahrensrecht · Streitwert bei Unterhalt und Rückständen
Familienrecht · Antrag auf vorläufigen Unterhalt
Verfahrensrecht · Streitwert bei Unterhaltsrückstand