Habe ich ein Recht darauf, mündlich gehört zu werden?
betrifft Parteien, Kläger, Beklagter, Antragsteller
Das rechtliche Gehör verlangt nur, dass Ihnen ein Weg offensteht, Ihre Argumente und alles zur Abwehr des Anspruchs vorzubringen. Es ist auch dann gewahrt, wenn Sie sich nur schriftlich äußern konnten oder geäußert haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 17.09.2026 (83 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Der Grundsatz des Parteiengehörs fordert nur, dass der Partei ein Weg eröffnet werde, auf dem sie ihre Argumente für ihren Standpunkt sowie überhaupt alles vorbringen kann, was der Abwehr eines gegen sie erhobenen Anspruches dienlich sei. Rechtliches Gehör ist der Partei auch dann gegeben, wenn sie sich nur schriftlich äußern konnte oder geäußert hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs nach § 611 Abs 2 Z 2 ZPOOGH 18 OCg 2/26g, 07.04.2026
- Hier: Provisorialverfahren.OGH 9 ObA 30/22k, 24.03.2022
- Zwecks Wahrung des rechtlichen Gehörs wäre es daher geboten gewesen, der Antragstellerin als am Rechtsmittelverfahren beteiligter Partei vom Inhalt der Eingabe des Antragsgegners so rechtzeitig Kenntnis zu verschaffen, dass für sie noch vor der Sachentscheidung des Rekursgerichts die Möglichkeit zu einer schriftlichen Äußerung bestanden hätte.OGH 5 Ob 50/17i, 04.04.2017
- Hier: Eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme wurde der Partei zwar erst mit dem erstinstanzlichen Beschluss zugestellt, sie konnte sich im Rekurs aber dazu äußern.OGH 6 Ob 170/16t, 29.11.2016
- Wenn für die Vernehmung einer anwaltlich vertretenen Verfahrenspartei kein Dolmetscher beigezogen wird, kann dies unter Umständen einen Verfahrensmangel, aber keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO begründen.OGH 8 Ob 16/15h, 26.02.2015
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- Wird der Stoff dieser Verhandlung in einer weiteren Verhandlung, an der die zuvor ausgeschlossene Partei nun teilnimmt, neuerlich erörtert und verhandelt, liegt eine Nichtigkeit nach Z 4 nicht vor, kann doch der Nichtigkeitsgrund schon unbeachtlich werden, wenn die Partei doch noch die Möglichkeit hatte, ihren Prozessstandpunkt in der Tatsacheninstanz mündlich vorzutragen.OGH 2 Ob 100/14s, 23.10.2014
- Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO kann auch dann gegeben sein, wenn einer Partei die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln nur bei einer von mehreren Tagsatzungen entzogen wurde.OGH 2 Ob 100/14s, 23.10.2014
- Hier: Vorläufige Modifikation eines Kontaktrechts nach § 107 Abs 2 AußStrG.OGH 10 Ob 61/14i, 21.10.2014
- Aber keine Verletzung des rechtlichen Gehörs mangels Einvernahme beantragter Zeugen.OGH 2 Ob 174/13x, 19.09.2013
- Das rechtliche Gehör einer Partei ist auch dann gegeben, wenn sie sich nur schriftlich äußern konnte oder geäußert hat.OGH 7 Ob 129/13s, 04.09.2013
- Das rechtliche Gehör im außerstreitigen Verfahren ist auch gewahrt, wenn die Parteien sich nur schriftlich äußern konnten oder geäußert haben oder ihr Vorbringen im Rekurs darlegen konnten.OGH 7 Ob 139/12k, 26.09.2012
- Rechtliches Gehör kann auch schriftlich gewährt werden.OGH 2 Ob 142/10m, 15.09.2010
- Der Umstand, dass die Vernehmung einzelner Zeugen außerhalb der durchgeführten mündlichen Verhandlung erfolgte, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ebensowenig zu begründen, wie der Umstand, dass im erstinstanzlichen Verfahren keine der ZPO entsprechende Erörterung von Urkunden stattgefunden hat, zu denen eine möglicherweise entscheidungsrelevante Stellungnahme hätte abgegeben werden können.OGH 8 Ob 159/08b, 27.01.2009
- Hier: Möglichkeit zur Äußerung zu einem im Rekursverfahren gemäß § 17 Abs 2 HeimAufG eingeholten Ergänzungsgutachten.OGH 2 Ob 77/08z, 29.05.2008
- Im Außerstreitverfahren reicht es im Allgemeinen aus, wenn Gelegenheit bestand, den eigenen Standpunkt im Rekurs an die zweite Instanz zu vertreten.OGH 8 Ob 122/02b, 18.07.2002
- Kein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wenn das Rechtsmittelgericht zur Stützung der vom Erstgericht herangezogenen Tatsachengrundlagen weitere Erkenntnisquellen berücksichtigt hat.OGH 6 Ob 696/86, 11.02.1988
- Keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO bei Nichtbeiziehung eines Dolmetschers für einen Verfahrensbeteiligten.OGH 8 Ob 648/85, 27.02.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 83.
- OGH 7 Ob 143/26v, 17.09.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 87/25x, 23.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 88/25d, 17.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 32/25h, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 216/24d, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 30/22k, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 228/20w, 01.03.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 67/20v, 28.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 172/19h, 27.11.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 10 § 2
- AußStrG Art. 16
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 477
- ZPO § 611 · Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
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