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Kann der Oberste Gerichtshof die Beweise nochmals überprüfen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Parteien eines Verfahrens, Eltern, Antragsteller
Im außerstreitigen Verfahren, etwa in Familien- oder Obsorgesachen, kann auch der Oberste Gerichtshof überprüfen, wie die Beweise gewürdigt wurden. Das ist eine Besonderheit dieses Verfahrens.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 20.07.2026 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Im außerstreitigen Verfahren kann auch der OGH die Beweiswürdigung überprüfen (ordentlicher Revisionsrekurs).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006379 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 42.

Im Gesetz

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