Was gilt, wenn das Gericht den Wert der Sache nicht angegeben hat?
betrifft Antragsteller, Rechtsmittelwerber, Parteien
Fehlt im Beschluss der Ausspruch über den Wert der Sache, ist er nicht endgültig verloren. Das Gericht zweiter Instanz muss ihn nachtragen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Fehlt der Bewertungsausspruch, so ist er vom Rekursgericht nachzutragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Streitwert der zu genehmigenden Klage von 200.000 EUR.OGH 1 Ob 233/22d, 27.01.2023
- Eine Rückstellung an das Rekursgericht ist aber entbehrlich, wenn der Entscheidungsgegenstand eindeutig 30.000 EUR übersteigt.OGH 6 Ob 92/13t, 24.10.2013
- Eine Rückstellung an das Rekursgericht zur Nachholung des Bewertungsausspruchs ist dann entbehrlich, wenn der zweitinstanzliche Entscheidungsgegenstand eindeutig 20.000 EUR übersteigt.OGH 5 Ob 98/09m, 09.06.2009
- Besteht der Entscheidungsgegenstand - wie hier - nicht ausschließlich in einem Geldbetrag, dann hat das Rekursgericht gemäß § 59 Abs 2 AußStrG auszusprechen, ob der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 20.000 EUR übersteigt oder nicht.OGH 10 Ob 58/08i, 26.06.2008
- Eine Bewertung des Entscheidungsgegenstands des Rekursgerichts bedarf es nicht, wenn dieses den Revisionsrekurs ohnehin für zulässig erklärt; es kommt vielmehr lediglich darauf an, ob eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 62 Abs 1 AußStrG vorliegt.OGH 6 Ob 155/06x, 31.08.2006
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Das Rekursgericht hat dabei unter Anwendung der Bestimmung des § 55 Abs 1 bis 3 JN eine eigenständige Bewertung jener Beschlussteile vorzunehmen, die miteinander in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.OGH 8 Ob 6/06z, 26.01.2006
- Dies gilt auch für nach dem 1.1. 2005 gefassten Beschlüsse.OGH 8 Ob 6/06z, 26.01.2006
- Hier: Benützungsregelung für ein Superädifikat. Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur.OGH 9 Ob 229/01v, 10.10.2001
- Hier: Begehren auf Erlassung einer Benützungsregelung für eine Liegenschaft (Entscheidungsgegenstand rein vermögensrechtlicher Natur).OGH 3 Ob 292/00p, 29.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 45.
- OGH 5 Ob 69/25w, 03.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 2/25t, 30.04.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 6 Ob 44/25a, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 88/24k, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 134/24t, 23.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 214/23v, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5Ob164/21k (5Ob165/21g), 23.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 153/20s, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 86/16g, 23.05.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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