Gilt der Streit über den Kostenersatz als Kostenpunkt?
betrifft Erben, Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Zum Kostenpunkt zählt jede Entscheidung, mit der in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird. Dazu gehört nicht nur ihre Höhe, sondern auch, ob überhaupt Kosten zu ersetzen sind, von wem, aus welchen Mitteln, in welchem Rang und für welche Leistungen. Solche Entscheidungen können in dritter Instanz nicht mehr bekämpft werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.11.2023 (90 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form - materiell oder formell - über Kosten abgesprochen wird, gleichgültig ob es sich um ihre Bemessung oder darum handelt, ob, von welcher Seite, aus welchen Mitteln oder in welchem Rang Kosten zu erstatten beziehungsweise zuzuweisen sind beziehungsweise von wem, für welche Leistungen und aus wessen Vermögen sie zu tragen sind (hier: Kostenersatzanspruch des den Nachlass verwaltenden Erben gegenüber dem Nachlass).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschulden im Sinne des § 51 Abs 1 ZPO an einer Nichtigkeit.OGH 4 Ob 198/24g, 17.12.2024
- Vom Ausschluss nach § 528 Abs 2 Z 3 ZPO sind sowohl Entscheidungen der zweiten Instanz über die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluss, mit dem das Erstgericht den Verfahrensgegenstand gemäß § 7 RATG bewertete, als auch eine die Kostenfrage betreffende Entscheidung nach § 197 Abs 6 AktG erfasst.OGH 6 Ob 178/22b, 28.06.2023
- Hier: Unterbrechungsbeschluss.OGH 2 Ob 142/21b, 16.09.2021
- Hier: Erwachsenenvertreter.OGH 1 Ob 149/21z, 07.09.2021
- Dazu zählt auch die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, und die Ablehnung einer Kostenentscheidung.OGH 1 Ob 9/18g, 27.02.2018
Alle 34 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Bestimmung der Kosten von Liquidatoren gemäß § 146 Abs 2 UGB.OGH 6 Ob 248/16p, 30.01.2017
- Unterliegt in einem Verfahren zur Entscheidung über Kosten die Sachentscheidung des Rekursgerichts keinem weiteren Rechtszug, wäre es widersprüchlich, Zwischenentscheidungen wie etwa die Bestellung eines Kollisionskurators in diesem Verfahren, einer selbständigen Anfechtung zu unterwerfen. Vielmehr hat auch für diese Konstellation der Rechtssatz zu gelten, dass das Gericht zweiter Instanz in allen mit Kostenansprüchen zusammenhängenden Fragen endgültig entscheidet.OGH 6 Ob 160/16x, 27.09.2016
- Hier: Bestimmung der Kosten eines Nachtragsliquidators gemäß § 40 Abs 4 FBG.OGH 6 Ob 160/16x, 27.09.2016
- Auch die Entscheidung über die Kosten und die Belohnung des Sachwalters unterliegt damit keinem Rechtszug an den Obersten Gerichtshof.OGH 9 Ob 43/15m, 29.07.2015
- Hier:Pfandrechtliche Sicherstellung zukünftiger Ansprüche auf Aufwandsersatz und Entlohnung eines Sachwalters.OGH 4 Ob 97/14i, 17.07.2014
- Von der absoluten Unzulässigkeit des Revisionsrekurses sind nicht bloß die Gebührenbestimmung und Kostenentscheidung im angefochtenen Beschluss des Rekursgerichts erfasst, sondern alle damit zusammenhängenden Entscheidungen. - hier: Das Rekursgericht hatte eine Replik zur Rekursbeantwortung sowie Anträge auf Befassung des VfGH und EuGH zurückgewiesen.OGH 7 Ob 6/14d, 29.01.2014
- Den Kostenpunkt oder die Bestimmung der Gebühren betreffen alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form ‑ materiell oder formell ‑ über Kosten oder Gebühren abgesprochen wird. - hier: Gebühr des Gerichtskommissärs im Verlassenschaftsverfahren.OGH 7 Ob 6/14d, 29.01.2014
- Die Bestimmung der Höhe der Vergütung von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung gemäß § 19 Abs 2 PSG ist eine Entscheidung über den Kostenpunkt, und zwar auch dann, wenn über das Rechtsschutzbegehren nicht meritorisch entschieden wurde.OGH 6 Ob 20/13d, 08.05.2013
- Hier Verwahrungskosten im Exekutionsverfahren.OGH 3 Ob 121/12h, 17.10.2012
- Bei der Entscheidung über die Tragung der Kosten der Besuchsbegleitung handelt es sich um eine solche „über den Kostenpunkt“ gemäß § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG.OGH 2 Ob 143/11k, 29.11.2011
- Den Kostenpunkt betreffen alle Entscheidungen über die Kosten eines Kurators / Sachwalters oder dessen Belohnung / Entschädigung.OGH 7 Ob 44/10m, 05.05.2010
- Unter „Kostenpunkt" im Sinne des § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG 2005 ist nicht nur die Bemessung der Kosten zu verstehen, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, oder die Ablehnung einer Kostenentscheidung.OGH 5 Ob 103/09x, 15.12.2009
- Oder gleichgültig, wem ein Rechtsmittelrecht gegen einen erstinstanzlichen Gebührenbeschluss zusteht.OGH 6 Ob 206/09a, 12.11.2009
- Hier: Gebühren des Verlassenschaftskurators.OGH 3 Ob 34/09k, 25.02.2009
- Dieser Ausschluss der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs bezieht sich auf alle Entscheidungen, mit denen in irgendeiner Form über akzessorische Prozesskosten abgesprochen wurde.OGH 6 Ob 194/05f, 16.02.2006
- Hier: Reisekosten.OGH 2 Ob 192/04f, 23.09.2004
- Hier: Barauslagenersatzanspruch des Verfahrenshelfers nach § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO.OGH 8 ObA 25/04s, 12.03.2004
- Hier: Bestimmung der Kosten eines Sachwalters und gleichzeitigen Parteienvertreters im anhängigen Zivilprozess seines Pfleglings (gestützt auf § 10 ZPO).OGH 7 Ob 235/03i, 15.10.2003
- Der Auftrag zur Zahlung von Sachverständigengebühren gehört ebenso wie der Auftrag zum Erlag eines Sachverständigengebührenvorschusses zu den Beschlüssen über die Gebühren der Sachverständigen im Sinn des § 14 Abs 2 Z 3 AußStrG.OGH 1 Ob 249/02b, 25.03.2003
- Das gilt auch für den (Sachwalter-)Entschädigungsanspruch (§ 266 ABGB idF KindRÄG 2001) des Vereins für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft der diesem gemäß § 10 VSAPG zusteht.OGH 7 Ob 275/01v, 14.11.2001
- Die Entscheidung, mit der einem Elternteil die Tragung von aus Amtsgeldern bezahlten Kosten einer Beratungsstelle, die bei der Ausübung des Besuchsrechtes entstanden sind, auferlegt werden, betrifft den Kostenpunkt.OGH 5 Ob 115/99v, 27.04.1999
- Dazu gehört etwa auch die Frage, welche Partei Sachverständigengebühren zu zahlen hat.OGH 5 Ob 115/99v, 27.04.1999
- Liegt eine unanfechtbare Entscheidung im Kostenpunkt vor, dann ist der Revisionsrekurs auch nicht deshalb zulässig, weil Fragen der Verfassungsmäßigkeit des Entlohnungsanspruches eines Sachwalters aufgeworfen werden.OGH 4 Ob 359/97s, 09.12.1997
- Hier: Entscheidung über die Frage, ob dem Pflegebefohlenen der Ersatz der Kosten des für den Unterhaltspflichtigen bestellten Abwesenheitskurators auferlegt werden kann.OGH 2 Ob 231/97b, 04.09.1997
- Die Entscheidung über die Gebühr des Gerichtskommissärs ist eine Entscheidung im Kostenpunkt.OGH 4 Ob 2198/96f, 12.08.1996
- Hier: Vorprozessuale Kosten.OGH 4 Ob 528/95, 25.04.1995
- Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens.OGH 4 Ob 524/95, 28.03.1995
- Hier: Kosten der gerichtlichen Hinterlegung gemäß § 1425 ABGB.OGH 4 Ob 570/94, 22.11.1994
- Diese Bestimmung bezieht sich auch auf Beschlüsse, mit denen ein im Kostenpunkt erhobenes Rechtsmittel wegen Verspätung zurückgewiesen wurde.OGH 8 Ob 549/93, 13.05.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 90.
- OGH 3Ob185/23m (3Ob186/23h), 13.11.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 6 Ob 118/23f, 30.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 1/23t, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 8/23x, 31.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 23/22f, 27.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 206/17f, 20.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Umfang des Begriffs Kostenpunkt
Verfahrensrecht · Kosten des Kostenrekurses in der Berufung
Verfahrensrecht · Kostenersatz bei Erfolg im Kostenpunkt
Verfahrensrecht · Ersatz nur notwendiger Prozesskosten
Verfahrensrecht · Kostenentscheidung ist unanfechtbar