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Wie wird ein Mindestlohntarif ausgelegt?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebe
Ein Mindestlohntarif ist rechtlich eine Verordnung. Er wird deshalb nach den allgemeinen Regeln für die Auslegung von Rechtsvorschriften verstanden, also nach dem Wortlaut und dem erkennbaren Zweck.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Der Mindestlohntarif ist eine Verordnung. Die Auslegung hat nach den §§ 6, 7 ABGB zu erfolgen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 15.

Im Gesetz

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