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Anderes · Maßgeblicher Sinn eines Gesetzes

Zählt beim Gesetz, was der Gesetzgeber damals wollte?

betrifft Parteien eines Gerichtsverfahrens, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bürger
Es kommt nicht darauf an, was sich der Gesetzgeber seinerzeit gedacht hat. Maßgeblich ist der Sinn, den das Gesetz heute nach objektiver Betrachtung hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Nicht der Wille des historischen Gesetzgebers, sondern der gegenwärtige objektive Sinngehalt des Gesetzes ist maßgebend (1 Ob 211/72, JBl 1974, 99 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 13.

Im Gesetz

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