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Kann ein Pfand ohne bestehende Schuld gelten?

betrifft Kreditnehmer, Banken, Schuldner, Gläubiger, Liegenschaftseigentümer
Ein Pfandrecht kann ohne eine Forderung weder entstehen noch weiterbestehen. Die Forderung muss aber nicht schon bei der Bestellung des Pfandes bestehen: Auch eine erst künftig entstehende Forderung kann vorher durch ein Pfand gesichert werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.10.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Der Grundsatz der Akzessorietät besagt, daß ein Pfandrecht ohne Forderung nicht entstehen und fortbestehen kann. Diese Forderung muß aber keine schon im Zeitpunkt der Pfandbestellung oder Begründung des Pfandrechtes bestehende Forderung sein, sondern es kann auch eine erst in der Zukunft entstehende Forderung vor ihrer Entstehung durch ein Pfandrecht gesichert werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011343 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 14.

Im Gesetz

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