Zum Inhalt springen

Richtet sich mein Wegerecht nach meinem heutigen Bedarf?

günstig für Berechtigter betrifft Grundeigentümer, Nachbarn, Landwirte
Ja, in Grenzen. Ist der Umfang nicht festgelegt, kommt es auf Ihren jeweiligen Bedarf an und nicht auf jenen zur Zeit der Einräumung. Die Grenze bilden der ursprüngliche Bestand, die ursprüngliche oder vorhersehbare Art der Ausübung und eine unzumutbare Beeinträchtigung des belasteten Eigentümers.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (68 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Für den Umfang und die Art der Ausübung einer ungemessenen Dienstbarkeit ist das jeweilige Bedürfnis des herrschenden Gutes und nicht jenes zum Zeitpunkt der Servitutsbestellung maßgebend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 21 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016368 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 68.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Wegerecht ohne festgelegtes Ausmaß
Eigentum und Grundbuch · Umfang eines nicht festgelegten Wegerechts
Eigentum und Grundbuch · Umfang eines Wegerechts
Eigentum und Grundbuch · Mehrbelastung durch geänderte Nutzung
Eigentum und Grundbuch · Umfang eines nicht vereinbarten Wegerechts